Landtagswahl in Bonn Panne bei Anträgen auf Briefwahlunterlagen

Bonn · Die Stadt Bonn weist auf einen fehlerhaften QR-Code hin. Betroffene können die Unterlagen zur Briefwahl bis zum 12. Mai anfordern oder in den Wahlbüros abholen.

Durch einen Programmfehler sind bei der Stadt nicht alle Anträge auf Briefwahlunterlagen eingegangen. Betroffen sind Bürger, die ihren Antrag im Zeitraum zwischen dem 10. und dem 24. April über den mit den Wahlunterlagen verschickten QR-Code gestellt haben. Das ist ein Scancode für schnellen Kontakt im Internet.

Laut Isabel Klotz aus dem Presseamt habe ein Übertragungsfehler „vermutlich in rund zehn Prozent dieser Fälle“ dazu geführt, dass die Verwaltung keine Kenntnis von den Anträgen erhalten hat, obwohl eine Bestätigungsantwort verschickt wurde.

Wer betroffen ist, weiß die Stadt nicht. Das Problem ist mittlerweile behoben. Der Dienstleister, der für viele Kommunen die Software anbietet, war nach einem Update darauf aufmerksam geworden. Außerdem hatten sich betroffene Bürger bei der Stadt gemeldet. Die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis sind trotz der gleichen Software laut Sprecherin Rita Lorenz nicht betroffen.

Die Stadt Bonn bittet Bürger, sich per Mail an wahlen@bonn.de oder unter 02 28/77 23 26, 77 21 02, 77 21 03 zu melden. Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. Mai, in den Wahlbüros des Stadthauses oder der Bezirksrathäuser abgeholt werden. Wer glaubhaft versichern kann, dass er keinen Wahlschein bekommen hat, kann sogar bis Samstag, 13. Mai, einen neuen bekommen.

Nicht schlecht staunte Philipp von Grudzinski, als er seine Wahlunterlagen öffnete. Statt des Wahlscheins mit Parteien und Kandidaten war in dem Umschlag ein Blanko-Zettel. Klotz sagte, die Stadt habe von drei solcher Fälle Kenntnis. Vermutlich habe der Drucker zwei Papiere gleichzeitig gezogen und dies sei beim Kuvertieren im Akkord nicht aufgefallen.

Nach einer Mail von Grudzinski brachte ein Mitarbeiter die Unterlagen noch am selben Tag. „Das ging wirklich schnell“, so der Bad Godesberger. Die Stadt sieht im fehlerhaften Code keinen Grund für eine Anfechtung der Landtagswahl am 14. Mai. Es sei schließlich ausreichend Zeit, um von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

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