Gerichtsverfahren im Rhein-Sieg Kreis Opfer verlor durch Messerangriff ein Stück Zunge

Sankt Augustin/Bonn · 20-jähriger Flüchtling nach Attacke in Sankt Augustin wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Opfer wäre fast verblutet.

 Justitia soll Gerechtigkeit herstellen.

Justitia soll Gerechtigkeit herstellen.

Foto: dpa

Es war ein Angriff mit massiven Folgen für das Opfer: Bei einem Streit unter Flüchtlingen in Sankt Augustin soll ein 20-Jähriger seinem 48-jährigen Kontrahenten ein Messer so heftig in den Mund gestoßen haben, dass er dem Mann nicht nur ein Stück Zunge abschnitt, sondern auch die Lippenschlagader durchtrennte. Nur eine Notoperation verhinderte, dass der 48-Jährige verblutete. Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft den 20-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt, wie Behördensprecher Sebastian Buß gestern bestätigte.

Wie aus der Anklage hervorgeht, geschah die Tat am 29. Februar dieses Jahres im Zentrum von Sankt Augustin vor dem Gebäude, in dem die Sozialleistungen an die Flüchtlinge ausgezahlt werden. Dort traf der 20-Jährige auf eine Gruppe von drei Landsleuten, mit denen er gemeinsam aus Afghanistan geflüchtet sein soll.

Der 20-Jährige lebt der Anklage zufolge seit Herbst 2015 in Sankt Augustin. Den Ermittlungen zufolge soll er bereits in der Vergangenheit mehrfach mit den drei Landsleuten aneinandergeraten sein. Die Gründe dafür gehen aus der Anklage nicht hervor.

Es war das erste Mal seit einer Weile, dass sich die Männer wiedersahen, denn nach den vorangegangenen Streitigkeiten in der gemeinsamen Flüchtlingsunterkunft waren sie getrennt untergebracht worden, so Sprecher Buß. „Und prompt gerieten die Männer erneut in einen heftigen Streit.“

Und nach einer zunächst verbal geführten Auseinandersetzung passierte es: Der 20-Jährige schlug einem 17-Jährigen laut Anklage ins Gesicht und fügte ihm eine blutende Wunde an der Wange zu. Als dessen 48-jähriger Bruder dem Angegriffenen zu Hilfe kam, zog der 20-Jährige laut Anklage ein Messer. Und das soll er dem 48-Jährigen in den Mund gestoßen haben.

Wie Behördensprecher Buß erklärte, waren die Verletzungen des Mannes so schwer, dass er wohl verblutet wäre, wenn er nicht sofort ins Krankenhaus gebracht und operiert worden wäre. Der Angeklagte aber soll sich schleunigst aufs Fahrrad gesetzt haben und davongeradelt sein. Das Messer warf er der Anklage zufolge unterwegs in ein Gebüsch. Dort wurde es später von der Polizei gefunden, das Blut an der Klinge stammte laut Anklage eindeutig von dem 48-Jährigen.

Wenig später wurde der 20-Jährige in der Flüchtlingsunterkunft in Sankt Augustin festgenommen und schließlich dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Und der erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Seit dem 1. März sitzt der Heranwachsende nun bereits in Untersuchungshaft.

Wie Staatsanwaltschaftssprecher Buß auf Anfrage weiter mitteilte, muss sich der 20-Jährige am 12. Juli vor dem Jugendschöffengericht im Siegburger Amtsgericht verantworten.

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