Bonner Urteil gegen Mann aus Wachtberg Ohrfeige vor Waschstraße kostet 500 Euro

BONN · Nach hinten losgegangen ist der Versuch eines 50-Jährigen aus Wachtberg, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen. Er muss für Körperverletzung zahlen.

Im Wege eines sogenannten Strafbefehls wurde er nach einer Auseinandersetzung an einer Waschstraße in Bad Godesberg zunächst dazu verurteilt, eine Geldstrafe von 200 Euro (10 Tagessätze à 20 Euro) zu zahlen. Dagegen legte der Mann allerdings Einspruch ein.

In der mündlichen Verhandlung vor der Strafrichterin beteuerte der 50-Jährige jetzt: "Ich habe ihn nicht geschlagen." Gemeint war ein 46 Jahre alter Autofahrer, der sich laut dem Angeklagten in die Schlange vor der Waschstraße gedrängelt hatte - genau vor ihn. Laut dem Angeklagten kam es nach dem Waschen der Autos zu einer weiteren Provokation durch den angeblichen Drängler. Dieser habe ihm einen Luftkuss zugeworfen, woraufhin er den 46-Jährigen zur Rede gestellt habe. Dabei seien sie aneinandergeraten und hätten sich gegenseitig an den Hals gepackt. Geschlagen habe er jedoch nicht.

Doch zwei Augenzeugen schilderten vor Gericht, dass sie den Schlag genau gesehen hatten. Der Angeklagte habe dem 46-Jährigen eine "Backpfeife" gegeben, so ein 35-Jähriger. "Ich habe es klatschen gehört." Nach diesem Schlag sei der 50-Jährige zunächst weggegangen, sei dann jedoch ein zweites Mal auf den Kontrahenten losgegangen. Diesmal stellten sich jedoch mehrere Zeugen zwischen die Streithähne.

Von der Richterin wurde der Wachtberger schließlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Zahlung von 500 Euro (25 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt. Sie warf dem 50-Jährigen besonders vor, dass er vor den Augen seiner Tochter und denen der beiden Kinder des Kontrahenten zugeschlagen hat.

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