Vorwürfe gegen Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann OB Sridharan empfiehlt im WCCB-Prozess den Klageweg

Bonn · Oberbürgermeister Ashok Sridharan empfiehlt dem Rat in einer Beschlussvorlage den Klageweg im WCCB-Prozess. Die Kanzlei Graf von Westphalen solle die Schadensersatzklagen fristgerecht bis 30. Juni einreichen.

Die Kanzlei Graf von Westphalen soll die Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal gegen Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und andere ehemalige städtische Bedienstete vorbereiten und sie fristgerecht bis 30. Juni einreichen. Das schlägt Oberbürgermeister Ashok Sridharan dem Rat in einer Beschlussvorlage für die Sondersitzung an diesem Donnerstag vor. Verklagt werden sollen neben Dieckmann auch Ex-Stadtdirektor Arno Hübner (CDU), der ehemalige Manager des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks, sowie zwei ehemalige SGB-Mitarbeiter. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, soll die einzuklagende Summe auf maximal eine Million Euro pro Beklagtem begrenzt werden. Die konkrete Höhe werde nach dem Grad der Verantwortung des jeweiligen Bediensteten und unter Berücksichtigung seiner Vergütung festgelegt.

Als Begründung verweist Sridharan auf eine Anfang der Woche vorgelegte Expertise der Kanzlei, die den Klagen in einigen Punkten Erfolgsaussichten einräumt. Während die Ratsmehrheit aus CDU, Grünen und FDP sowie Linksfraktion und BBB bereits Zustimmung signalisiert haben, teilte die SPD mit, sie werde die Vorlage ablehnen. „Die Verwaltung wird gelähmt, die Stimmung in der Stadt vergiftet“, ist Fraktionschefin Bärbel Richter überzeugt. Die SPD sehe nach wie vor nur geringe Erfolgschancen. Die Fraktion der Sozialliberalen ist uneins: Felix Kopinski und Carsten Euwens wollen zustimmen, Sebastian Kelm ist gegen die Beschlussvorlage.

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