Bonner in Bulgarien festgenommen NRW-Landtag befasst sich mit Mehmet Y.

Bonn · Die NRW-Regierung hat die Auslieferungsersuche der Türkei der letzten fünf Jahre überprüft und Betroffene informiert. Der in Bulgarien festgenommene Bonner Mehmet Y. konnte allerdings nicht gewarnt werden.

Mittlerweile ist auch die NRW-Landesregierung mit dem Fall des in Bulgarien unter Arrest stehenden türkischstämmigen Deutschen Mehmet Y. aus Bonn befasst. Berivan Aymaz, Abgeordnete der Grünen-Landtagsfraktion und Sprecherin für Integrations- und Flüchtlingspolitik, hat die Landesregierung um einen Bericht zur Lage von Mehmet Y. gebeten.

Der 44-jährige Bonner war vor zwei Wochen mit seiner Frau Gülsen (31) auf dem Weg in den Urlaub, als er in Bulgarien am Flughafen der Hafenstadt Warna auf Ersuchen der Türkei von der Polizei festgenommen wurde. Ihm droht die Auslieferung an die Türkei. „Es handelt sich nach der Festnahme des Kölner Autors Dogan Akhanli in Spanien im vergangenen Jahr um einen weiteren Fall, in dem ein deutscher Staatsangehöriger aufgrund einer über Interpol gesteuerten Red Notice der türkischen Regierung im Ausland festgenommen wird“, schreibt die Abgeordnete der Landesregierung.

"Es ist ungeheuerlich"

Sie erinnert an eine Ankündigung von Innenminister Herbert Reul (CDU) in 2017, nach der sämtliche Fälle von über Interpol gesteuerten Ersuchen der türkischen Regierung überprüft und die betroffenen Personen hierüber informiert werden sollten. Aymaz will wissen, ob dabei auch Mehmet Y. entdeckt wurde und warum er in dem Fall nicht gewarnt worden sei. Auch will sie wissen, wie die nordrhein-westfälischen Behörden mit dem Fall Mehmet Y. weiter verfahre.

„Es ist ungeheuerlich, wie die Erdogan-Regierung mit Regimegegnern umgeht. Die Türkei nutzt alle Mittel, um gegen unliebsame und kritische Stimmen vorzugehen“, so Aymaz. Der Fall des Bonners Mehmet Y. mache erneut deutlich, „dass die türkische Regierung systematisch Strukturen von Interpol missbraucht, um Regimekritiker auch im Ausland zu verfolgen und zu schikanieren“, ist die Grünen-Politikerin überzeugt.

Keine Warnung für Mehmet Y.

Auf GA-Nachfrage teilte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums mit: Innenminister Herbert Reul habe zugesagt, die vergangenen fünf Jahre rückwirkend zu überprüfen. „Im Fall von Herrn Y. konnte eine solche Warnung bedauerlicherweise nicht ausgesprochen werden, da die ihn betreffende Red Notice bereits vor diesem Jahreszeitraum erfolgt ist“, so die Sprecherin. Laut Gülsen Y. stammte sie von 2009.

Die Ehefrau, die seit Dienstag wieder in Bonn war, um wichtige Dinge zu erledigen, hat sich am Samstag auf den Weg zurück nach Warna gemacht, um ihrem Mann beizustehen. Sie berichtete dem GA, das Urlaubshotel habe die Reservierung bis 7. Oktober verlängert. Das Gericht hatte verlangt, Mehmet Y. müsse in dem Hotel ausharren, bis die Ermittlungen in seinem Fall abgeschlossen seien. „Wir hoffen, dass das bis zu diesem Datum gelingt, weil das Hotel anschließend schließt und wir nicht wissen, wohin wir dann können“, so Gülsen.

Schreiben von Außenminister Maas

Die Türkei hatte Mehmet Y. 1999 zu zwölf Jahren Haft verurteilt, weil er die verbotene Kurdenpartei PKK unterstützt habe. Mehmet Y. konnte nach Deutschland fliehen, erhielt hier politisches Asyl und wurde 2009 deutscher Staatsbürger. Das Urteil wäre Gülsen Y. zufolge nächstes Jahr verjährt.

Erst kurz vor ihrem Rückflug nach Warna hat die Frau ihre Eltern über die Situation ihres Mannes informiert. „Sie waren Freitag aus ihrem Urlaub in der Türkei zurückgekehrt. Ich habe mich nicht getraut, ihnen vorher am Telefon zu erzählen, was passiert ist. Ich hatte Angst, dass sie deshalb Probleme in der Türkei bekommen könnten“, so die 31-Jährige.

Inzwischen liegt der Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner (Grüne) ein Schreiben aus dem Hause von Außenminister Heiko Maas auf ihre Fragen nach dem Fall Mehmet Y. vor. Wörtlich heißt es darin: „Dem Auswärtigen Amt liegt eine Entscheidung aus dem Jahr 2002 über ein Abschiebeverbot von Herrn Y. vor aufgrund befürchteter Verfolgungsmaßnahmen (...). Diese Unterlagen (...) können sich erfahrungsgemäß günstig auf die gerichtliche Entscheidung über eine Auslieferung an die Türkei auswirken. Eine direkte Einflussnahme auf die unabhängige Justiz in Bulgarien ist dem Auswärtigem Amt hingegen nicht möglich.“

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