Übergriff in Bonner Hotel Neuer Prozess um Missbrauch vor 28 Jahren geplatzt

Bonn · Der Fall einer Vergewaltigung in einem Bonner Hotel liegt 28 Jahre zurück. Nun sollte ein Prozess gegen einen heute 51-Jährigen starten, der 1991 untergetaucht war. Doch der Prozessauftakt platzte.

28 Jahre liegt die Vergewaltigung zurück. Vor dem Landgericht sollte der Prozess gegen einen heute 51-Jährigen am Montag ein zweites Mal starten und platzte. Angeblich konnte dem Angeklagten die Ladung in Rumänien nicht zugestellt werden. Nur das Opfer, mittlerweile 49 Jahre alt, konnte in Süddeutschland ausfindig gemacht werden.

Am 9. Februar 1991 soll der damals 24-jährige Rumäne, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, eine zwei Jahre jüngere Landsfrau in einem Bonner Hotel vergewaltigt haben. Ein zweiter Rumäne, der sich ebenfalls im Zimmer aufgehalten und den sexuellen Übergriff nicht verhindert hatte, war ursprünglich wegen unterlassener Hilfeleistung mit angeklagt gewesen. Dieses Verfahren war 2010 wegen Verjährung eingestellt worden.

Die 22-jährige Rumänin, damals ebenfalls Asylsuchende, hatte nach der Vergewaltigung Strafanzeige erstattet. Den Ermittlern hatte sie erzählt, dass sie die beiden Männer bei ihren Freundinnen, mit denen sie in Bonn ein Zimmer bewohnte, kennengelernt hatte. Zu Dritt seien sie später in das Hotel gegangen, in dem die Männer wohnten. Als der Jüngere am nächsten Morgen zum Arzt gegangen sei, habe der 24-Jährige mit ihr schlafen wollen. Als sie abgelehnt habe, habe er gedroht, sie zu vergewaltigen. Ihr sei es gelungen, zu flüchten und sich in einer Toilette im zweiten Stock zu verstecken. Als der Jüngere, dem sie vertraut hatte, zurückkehrte, ging sie wieder in das Hotelzimmer. Dort kam es dann zu dem sexuellen Übergriff.

Während des ersten Prozesses im November 1991 waren beide Rumänen untergetaucht. Der Fall wurde vorläufig eingestellt und die Angeklagten zur Fahndung ausgeschrieben. Als im Frühjahr 2018 die Bundespolizei den Ermittlern meldete, dass es eine Anschrift des mutmaßlichen Vergewaltigers in Rumänien gebe, wurden die Akten wieder geöffnet. Die 3. Große Strafkammer prüfte die hoch komplizierten Verjährungsfristen; danach ist der Fall durch unterbrechende Faktoren noch nicht verjährt, auch die absolute Verjährung von 40 Jahren (wenn das heutige Strafmaß zugrunde gelegt wird) sei noch nicht erreicht. Folglich wurde der Prozess gegen den 51-Jährigen erneut terminiert. Nun muss die Kammer entscheiden, wie es mit dem Fall weiter geht.

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