WCCB in Bonn Neue Runde im Streit um Baupläne

BONN · Der Stadt Bonn könnte wegen des World Conference Centers Bonn (WCCB) erneut Ärger ins Haus stehen: Christopher Seagon, Insolvenzverwalter des Ex-WCCB-Bauherrn UNCC und der einstigen WCCB-Baufirma SMI Hyundai Europe GmbH, hat am Montag gegen die Stadt Bonn beim Landgericht Bonn eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

Seagon geht es um die Baupläne für das WCCB. Nach der Einstweiligen Verfügung dürfen die Stadt Bonn und die von ihr beauftragte Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heinle Wischer und Partner sowie Inros Lackner AG diese Baupläne für den Weiterbau nicht mehr nutzen. Wie Gerichtssprecher Philipp Prietze auf Anfrage bestätigte, habe die 1. Zivilkammer die Verfügung erlassen, weil Seagon glaubhaft gemacht habe, dass die Stadt die Pläne vertragswidrig nutze. Eine Anhörung der städtischen Seite fand nicht statt und ist auch in solchen Verfahren nicht üblich.

Die Stadt hatte gestern noch nichts erfahren von der Einstweiligen Verfügung. Sie "ist der Stadt nicht bekannt und muss geprüft werden", erklärte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) auf GA-Nachfrage. Allerdings verwende die Stadt Bonn keine alten Planungsunterlagen, an denen der Insolvenzverwalter Rechte reklamiere, betonte er. Die von der Stadt Bonn als Generalplaner für die Fertigstellung des WCCB beauftragte Arbeitsgemeinschaft sei vielmehr auch beauftragt worden, für die Realisierung des Konferenzzentrums neue Planungsunterlagen zu erstellen und hierbei nicht auf Altunterlagen zurückzugreifen.

Zum Hintergrund: Die Stadt hatte mit Seagon im Zuge der Heimfallvereinbarung, nach der sie durch Zahlung von 8,5 Millionen Euro wieder in den Besitz des WCCB samt Hotel und Parkhaus kam, auch eine Kaufoption für die Baupläne für das WCCB und Hotel vereinbart. Nach einer Prüfung der bestehenden Pläne durch externe Gutachter und in Absprache mit ihren Rechtsberatern entschied die Stadt allerdings, alle Pläne selbst neu erstellen zu lassen. Die Qualität von Seagons Pläne habe "nicht überzeugt". Somit fehlt dem Insolvenzverwalter nun das Geld. Allein für den Bauplan des Kongresssaales sollte die Stadt nach GA-Informationen rund eine Million Euro zahlen.

"Für die Nutzung der Pläne für den Weiterbau ist ein Betrag an die Insolvenzmasse zu zahlen, die dann etwa 100 Gläubigern zu Gute kommen würde, die Ansprüche in einer Gesamthöhe von etwa 200 Millionen Euro angemeldet haben", erklärte Seagon gestern. Ihm zufolge wurde in dem Heimfallvertrag mit der Stadt klar geregelt, dass die Stadt die Pläne ausschließlich zur Bautenstandsfeststellung und zur Vorbereitung der Ausschreibung für den Weiterbau des Kongresszentrums nutzen dürfe, nicht aber für den Weiterbau selber und auch nicht zur Erstellung neuer Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungspläne.

Das werde die Stadt auch nicht tun, betonte Nimptsch, "die Pläne des Insolvenzverwalters liegen uns nicht einmal vor". Insofern dürfe der Generalplaner nach der Rechtsauffassung der Stadt selbstverständlich die neu erzeugten - eigenen - Pläne weiter nutzen. Die Verfügung des Landgerichts habe auf den weiteren Planungs- und Bauprozess keinen Einfluss und stelle lediglich eine Rechtslage fest, die von der Stadt Bonn nie in Abrede gestellt und auch respektiert würde.

Die Auseinandersetzung zwischen Seagon und der Stadtverwaltung gärt offensichtlich schon eine ganze Weile. Am Montagabend informierte Nimptsch die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen über eine Androhung des Insolvenzverwalters, die Stadt unter anderem wegen möglicher Insolvenzschleppung verklagen zu wollen. Wie der GA erfuhr, überlegt nun die Stadt ihrerseits, eine negative Feststellungsklage gegen Seagon bei Gericht einzureichen, mit der er gezwungen werden soll, offenzulegen, auf welcher Grundlage er von einer möglichen Insolvenzverschleppung ausgehe.

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