Geschäfte in der Bonner City Neue Hürde für Sonntagsöffnung

BONN · Die verkaufsoffenen Sonntage sind seit jeher ein kontrovers diskutiertes Thema. Die Händler wollen sie, die Gewerkschaften und Kirchen lehnen sie ab. Jetzt deroht ihnen weiteres Ungemach: Künftig müssen Veranstaltungen in der Innenstadt nachweislich im Vordergrund stehen.

Der Gesetzgeber erlaubt grundsätzlich vier anlassbezogene Öffnungstage im Stadtzentrum. Diesen Anlassbezug gibt es schon lange. Was nun Bewegung in die Diskussion bringt, sind aktuelle Rechtsprechungen, bei denen Richter verkaufsoffene Sonntage untersagt haben: In Velbert und Solingen war das der Fall, jüngst auch im Kölner Stadtteil Porz-Eil.

Diese Entscheidungen aus der Vergangenheit haben auch Einfluss auf die Stadt Bonn. „Zum Anlassbezug müssen künftig Prognosen erstellt werden, die deutlich machen, wie viele Menschen zusätzlich in die Stadt kommen. Die Mittel und Wege zur Erstellung solcher Prognosen werden momentan erarbeitet“, teilte Stefanie Zießnitz vom Presseamt auf Anfrage mit.

Der springende Punkt ist nämlich folgender: Der Anlass – in Bonn beispielsweise der Weihnachtsmarkt – muss im Mittelpunkt stehen. Es muss also im Vorfeld nachgewiesen werden, dass der Großteil der Besucher nicht in die Stadt strömt, um in den Geschäften einzukaufen, sondern um eben den Weihnachtsmarkt, die von den Einzelhändlern bezahlten Installationen zu „Bonn leuchtet“ oder die vielen Aktionen zum Bonnfest zu erleben. Zu diesen drei Ereignissen haben die Einzelhändler im vergangenen Jahr sonntags geöffnet, und zu eben diesen drei Ereignissen wollen sie im kommenden Jahr die Geschäfte wieder öffnen. Hinzu kamen 2016 sieben verkaufsoffene Sonntage in Bezirken und Ortsteilen.

Der Stadtrat muss die genauen Termine für 2017 noch beschließen. „Die Veranstaltungen und das Angebot verkaufsoffener Sonntage genügt aus Sicht der Verwaltung den Ansprüchen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster“, so Zießnitz. Die Gewerkschaft Verdi kennt die Begründung der Stadt für die anlassbezogene Öffnung noch nicht. „Wir werden uns das genau anschauen und dann entscheiden, ob wir Klage einreichen“, sagte Monika Bornholdt für den Verdi Bezirk NRW-Süd. Sie freue sich aber, „dass die Städte sich nun mit der Gesetzeslage ernsthaft auseinanderzusetzen scheinen“.

In der Stadt Bonn sitzen Händler, Gewerkschaften und Kirchen gemeinsam an einem runden Tisch und besprechen auch die Zusatzöffnungstage. „In der Vergangenheit haben wir immer gemeinsame Lösungen gefunden“, sagt Karina Kröber, Vorsitzende des Vereins Citymarketing. Der Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, Adalbert van Osten, betont: „Der runde Tisch vereinfacht Vieles.“

Gerade unterschrieben ist eine Dreijahresvereinbarung bis 2019, der die Kirchen auch zugestimmt haben, weil die Einzelhändler auf den vierten offenen Sonntag verzichten. „Die Kirchen lehnen die Sonntagsöffnung im Grundsatz zwar ab, aber wir haben uns dafür entschieden, im Gespräch einen Kompromiss zu finden“, sagen unisono der katholische Stadtdechant Wilfried Schumacher und der evangelische Superintendent Eckart Wüster. Die Gewerkschaft Verdi hat diese Vereinbarung allerdings nicht unterschrieben.

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