Prozess um erneute Kündigung steht an Naujoks siegt in zweiter Instanz
Bonn · Auch das Landesarbeitsgericht entschied nun, dass die Kündigung des ehemaligen städtischen Gebäudemanagers Friedhelm Naujoks unwirksam und das Arbeitsverhältnis zwischen Stadt und Naujoks nicht aufgelöst ist.
Den Antrag der Stadt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, lehnte das Gericht ab. Eine Revision ließ es nicht zu. Das Arbeitsgericht Bonn hatte in erster Instanz Naujoks' Kündigungsschutzklage stattgegeben, vor allem, weil die Kündigung verfristet war.
Im vorigen Jahr hatte die Stadt Naujoks gekündigt, weil er nicht zugelassene Legionellenanlagen gekauft und in Schulen eingebaut hatte. Ihm wird vorgeworfen, dass er trinkwasserrechtliche Vorschriften verletzte und die Gremien der Stadt nicht richtig informierte. Inzwischen wurde Naujoks in diesem Fall und im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal angeklagt.
Vor zwei Monaten hat die Stadt aufgrund der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft in Sachen Legionellenanlage Naujoks erneut gekündigt. Auch gegen diese Kündigung hat er Klage vor dem Arbeitsgericht Bonn erhoben. Die Verhandlung war bisher vor dem Hintergrund des laufenden Berufungsverfahrens noch nicht terminiert worden.