Prozess vor dem Landgericht Nach OP war das Gebiss weg

Bonn · Die 78-jährige Herzpatientin erlebte im Februar 2015 eine böse Überraschung, als sie nach einer Bypassoperation in der Klinik ihr Gebiss wieder in Betrieb nehmen wollte: Die Zahnprothese war verschwunden, und zwar auf Nimmerwiedersehen. Niemand wusste, wo sie geblieben war.

Prozess vor dem Landgericht: Nach OP war das Gebiss weg
Foto: dpa

Und nun erlebte die Rentnerin vor dem Bonner Landgericht eine weitere böse Überraschung: Die 9. Zivilkammer machte ihr klar, dass ihre Klage auf 10 000 Euro Schadensersatz keine Aussicht auf Erfolg hat.

Für die 78-jährige Rentnerin stellt das Verschwinden ihrer dritten Zähne einen herben Verlust dar, und dafür macht sie die Klinik verantwortlich. Dort war sie am 4. Februar 2015 aufgenommen und in einem normalen Stationszimmer untergebracht worden. Vier Tage später fand ihre Herzoperation statt, und als sie wieder zu sich kam, lag sie auf der Intensivstation. Doch ihr Gebiss war nicht mit ihr dorthin umgezogen. Wohin es verschwunden war, konnte nicht geklärt werden.

Für diesen Verlust machte die Seniorin die Uniklinik verantwortlich, denn die habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Vor dem Landgericht forderte sie nicht nur 7000 Euro Schadensersatz, um sich ein neues Gebiss anfertigen zu lassen, sondern darüber hinaus auch 3000 Euro Schmerzensgeld mit der Begründung: Sie habe eine Weile ohne Zähne leben müssen, bis sie eine provisorische Prothese erhalten habe, die schon ästhetisch eine Beeinträchtigung darstelle. Aber was noch viel schlimmer sei: Mit diesem Provisorium könne sie weder richtig essen noch sprechen, und Schmerzen bereite es ihr zu allem Überfluss auch noch. Und: Sie trage es auch heute noch. Deshalb sei ein Schmerzensgeld also durchaus angemessen.

Doch Richter Matthias Kreutzmann machte der 78-jährigen Klägerin und deren Anwältin unmissverständlich klar: „Diese Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.“ Denn, so der Richter zur Klägerin: Sie habe einen Fehler gemacht, weil sie die Prothese vor der Operation nicht, wie von der Klinik angeboten, als Wertsache in den dafür vorgesehenen Schließfächern habe einschließen lassen.

Dafür sei ihr eigens ein entsprechendes Informationsblatt vorgelegt worden, wie sie selbst zugegeben habe. Und aus einem anderen Formular gehe hervor, dass nur zwei Ringe vor der Operation gesichert und eingeschlossen worden waren.

Vergeblich gaben die Klägerin und deren Anwältin zu bedenken: Bei der Empfehlung der Klinik, Wertsachen vor der Operation einschließen zu lassen, denke man nicht daran, dass damit auch ein Gebiss gemeint sei. Außerdem habe man vor einem solchen Eingriff wirklich anderes im Kopf. Die Zivilkammer hatte für die Klägerin, die nicht rechtsschutzversichert ist, nur einen Rat: Zu Minimierung der Kosten, die dieser Prozess verschlingt, wäre es günstiger, die Klage zurückzunehmen. Schweren Herzens folgte die Seniorin dem richterlichen Rat.

Aktenzeichen: LG 9 O 483/15

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