Urteil in Bonn Mit Jonglierstab Auge durchbohrt - Bewährungsstrafe

BONN · Ein Artist, der einem jungen Mann mit seinem Jonglierstab das Auge durchbohrt hat, ist zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Seine Unbeherrschtheit am am 28. Mai 2014 auf dem Bonner Hofgarten hat zur fast vollständigen Erblindung seines Opfers geführt. Doch weil ein Gutachter den drogenabhängigen Angeklagten für schuldunfähig und auch für inzwischen nicht mehr gefährlich und behandlungsbedürftig hielt, wurde der 29-Jährige vom Amtsgericht freigesprochen.

Das aber nahmen Staatsanwaltschaft und Opfer nicht hin, gingen in Berufung - und erwirkten nun vor dem Landgericht eine Verurteilung.

Was an jenem Tag geschah, hat das Leben des heute 20-jährigen Opfers von Grund auf verändert. Er spielte damals mit Freunden auf der Hofgartenwiese Fußball, als ihn plötzlich etwas im Gesicht traf, vor allem in seinem Auge. Es war der Jonglierstab eines 28-Jährigen, der in der Nähe mit seinen Stäben geübt hatte.

Was niemand ahnte: Der 28-Jährige, der regelmäßig Marihuana und Amphetamine konsumierte, litt an Wahnvorstellungen, die er ignorierte. Und als dem dem 20-Jährigen der Ball wegsprang und gegen das Bein des Jongleurs prallte, schleuderte der einen Stab auf den Schüler.

"Mein Auge, ich kann nichts mehr sehen, ich bin blind"

Dass er es absichtlich tat, gab er vor Gericht nicht zu. Fest steht: Der Stab traf den 20-Jährigen mit der Spitze am rechten Auge. "Mein Auge, ich kann nichts mehr sehen, ich bin blind", schrie er in Panik. Er musste mehrfach operiert werden: Seine Iris war ausgelaufen, die Linse völlig zerstört, unter dem Auge war ein großes Loch, er hatte einen Bluterguss im Kopf, sein Kiefer war verrenkt, das Kopfgelenk blockiert und seine Nasenscheidewand ist bis heute schief.

Das Auge war so schwer verletzt, dass es nun noch zwei bis drei Prozent Sehkraft hat. Das Tragische: Auf dem unverletzten Auge sieht er seit seiner Geburt ohnehin nur höchstens 20 Prozent.

Nun in der Berufungsverhandlung kam der Gutachter zu einem anderen Ergebnis und befand: Zwar sei der 28-Jährige nur eingeschränkt steuerungsfähig gewesen in seiner Psychose, aber seine Unrechtseinsicht sei nicht aufgehoben gewesen.

Und so verurteilte die Strafkammer den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er während der dreijährigen Bewährungszeit monatlich 100 Euro an das Opfer zahlen. Sollte er mal mehr als jetzt verdienen, erhöht sich die Summe. Sein Opfer hat ihn auch noch auf 250.000 Euro Entschädigung verklagt.

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