Hans-Böckler-Stiftung Mindestlohn reicht in Bonn und Köln nicht zum Leben

Düsseldorf · Die Hans-Böckler-Stiftung kritisiert: In vielen Großstädten reicht der Mindestlohn nicht aus, um über die Runden zu kommen. Auch Bonn und Köln gehören zu den Städten.

Köln und Bonn gehören aus Sicht der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zu den Städten, in denen der Mindestlohn nicht ausreicht, um ohne Zusatzleistungen über die Runden zu kommen. „Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen“, heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung für die Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns neu festsetzt. Demnach sei in 15 von 20 Städten ein Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde notwendig, um nicht auf zusätzliche Leistungen angewiesen zu sein, schreibt die Stiftung darin. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,84 pro Stunde.

In einem Single-Haushalt in Köln etwa bräuchte ein Arbeitnehmer mit 37,5-Arbeitsstunden pro Woche einen Mindestlohn von rund 11,20 Euro pro Stunde. Nur in München bräuchte er mit 12,77 pro Stunde noch mehr, um nicht auf weitere Leistungen des Staats angewiesen zu sein. In Bonn sind es noch 10,84 Euro - Platz drei. 37,5 Stunden sind die durchschnittlich in Tarifverträgen vereinbarte Arbeitszeit pro Woche. Auch bei 40 Stunden verringert sich die Differenz zwischen wirklichem und notwenigem Mindestlohn den Berechnungen der Stiftung zufolge nur gering.

Die Berechnungen stammen vom stiftungseigenen Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie das ebenfalls zur Stiftung gehörende Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut angestellt. Sie beriefen sich dabei auf Daten der lokalen Jobcenter zur örtlichen Miete sowie auf Heizkostendaten der Bundesagentur für Arbeit.

Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat sich den Autoren der Studie zufolge dennoch bewährt. Die Maßnahme habe zu einem deutlichen Anstieg der Löhne im Niedriglohnsektor geführt. Für die Wirtschaft habe es keine negativen Konsequenzen bei Wachstum und Belegschaft gegeben. Anfang 2017 war der Mindestlohn erstmals um 34 Cent auf sein aktuelles Niveau erhöht worden.

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