Bonner Landgericht Milde Strafe für Marihuana-Züchter

BONN · Mit einer milden Strafe davongekommen ist der Betreiber einer kleinen Marihuanaplantage in einem Mehrparteienhaus in der Altstadt: Das Bonner Landgericht verurteilte den bisher nicht vorbestraften 32-Jährigen wegen bewaffneten Drogenhandels zu einem Jahr und zehn Monaten Haft und setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

In einem leer stehenden Ein-Zimmer-Appartement des Hauses, für dass der Abendschüler eigentlich einen Mieter suchen sollte, installierte er dem Urteil zufolge gemeinsam mit einem befreundeten Mann eine Anlage zur Aufzucht von Cannabispflanzen. Während sich der Komplize um die technischen Angelegenheiten kümmerte, bestand die Hauptaufgabe des 32-jährigen Angeklagten im Verkauf der Drogen. Nach einem zwischenzeitlichen Streit kümmerte sich der Angeklagte jedoch mehrere Wochen allein um die Pflanzen.

Nach einem Tipp aus dem Haus an die Polizei flog der Mann mit der Plantage auf: Im Juli 2013 wurden nicht nur 68 Cannabispflanzen entdeckt, in der Wohnung des 32-Jährigen lagen zudem 190 Gramm abgeerntetes Marihuana sowie einige Gramm Opium. Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte bereits Verkaufsgespräche geführt hatte, diese aber nicht erfolgreich abschließen konnte. Offenbar war geplant, die gesamten 190 Gramm an einen Abnehmer zu verkaufen. Den Straßenverkauf wollte das Duo anscheinend umgehen.

Da sich der 32-Jährige eine Gaspistole gekauft hatte und die bei der Festnahme auf dem Couchtisch seiner Wohnung lag, wurde der Angeklagte wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. Da die Richter jedoch von einem minder schweren Fall ausgehen, kam der Abendschüler um die Mindeststrafe von fünf Jahren für den Normalfall des bewaffneten Drogenhandels herum.

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