Attacke vor Poppelsdorfer Dönerbude Messerstecher Marco F. aus Bonn verurteilt

Bonn · Nach der Messerattacke vor einer Dönerbude in Poppelsdorf verurteilt das Gericht den 19-jährigen Marco F. zu dreieinhalb Jahren. Das Opfer überlebte nach drei Stichen in die Brust knapp. Streitpunkt war ein lebenslanges Hausverbot.

 Der Haftbefehl gegen Marco F. wurde trotz des Urteils aufrechterhalten. Die Richter waren der Auffassung, der 19-Jährige sei zu gefährlich für andere Menschen.

Der Haftbefehl gegen Marco F. wurde trotz des Urteils aufrechterhalten. Die Richter waren der Auffassung, der 19-Jährige sei zu gefährlich für andere Menschen.

Foto: Benjamin Westhoff

Sein Leben lang hat Marco F. nichts getan: Keine Lust zu lernen, keine Lust zu arbeiten. Stattdessen stand für ihn Chillen, Joints rauchen und sich mit Wodka, Whisky oder Korn die Kante geben auf dem Programm. Und wenn einer dem 19-Jährigen komisch kam, hat er Macht demonstriert, auch zugeschlagen. Dafür wurde er auch schon verurteilt.

Am 28. August 2016 – einer heiße Sommernacht – eskalierte so ein berauschter Chill-Abend mit Freunden. Marco F. attackierte nachts um drei Uhr in Poppelsdorf einen 33-Jährigen mit seinem Klappmesser und stach ihn direkt in die Brust. Ein Stich ging nur Millimeter neben das Herz, ein weiterer neben die Aorta. Alle drei waren lebensbedrohlich. „Mit der Absicht ihn zu töten, aus Wut und Rache“, hieß es im Urteil des Bonner Jugendschwurgerichts, das den Heranwachsenden gestern dennoch „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt hat.

Der Anlass für die blutige, fast tödliche Tat, so der Kammervorsitzende Volker Kunkel, war nichtig. Der Angegriffene, ein Mitarbeiter einer Dönerbude, hatte Marcos 17-jährigem Cousin ein „lebenslanges Hausverbot“ ausgesprochen. Warum, kann später keiner mehr sagen. Nur, dass der Streit zwischen den beiden betrunkenen Gruppen am Poppelsdorfer Platz eskalierte; es kam zu Beleidigungen und ersten Schlägen.

Anklage lautete auf versuchten Mord

Schließlich bekam eine Freundin von Marco F. einen Schlag ins Gesicht: Da sei der 19-Jährige ausgerastet. Das Verbot sowie den Schlag wollte er nicht auf sich sitzen lassen – und zog das Messer. Kunkel im Urteil: „Wer ein Dönerbudenverbot, von einem Betrunkenen ausgesprochen, mit einem Messer beantwortet, zeigt ein völliges Missverhältnis in seinem Handeln.“

Angeklagt war Marco F. sogar wegen versuchten Mordes, auch wegen des niederen Tatmotivs. Aber am Ende hatte der 19-Jährige den Schwerletzten nicht weiter verfolgt, als dieser humpelnd den Tatort verließ. Damit, so die Bonner Richter, sei er vom Tötungsvorsatz strafbefreiend zurückgetreten. Dennoch hat die Kammer eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, weil Marco F. vorsätzlich einen Menschen lebensgefährlich verletzt hat.

Besonders erschüttert zeigten sich die Richter über das menschenverachtende Verhalten des Angeklagten nach der Tat, als er sich mit seinen Cousin „abgeklatscht“ und „seinen Sieg gefeiert“ habe.

Marco F. muss Schmerzensgeld zahlen

Später in der Nacht, in der Polizeiwache, hatte Marco F. den Kampf des 33-Jährigen um sein Leben – er musste durch Notoperation gerettet werden – mit Unverständnis kommentiert: „Wieso, das war doch nur ein Ausländer.“

7500 Euro Schmerzensgeld muss Marco F. an das Opfer zahlen. Laut Urteil ist er auch für alle zukünftigen Schäden, die bei dem 33-Jährigen noch auftreten könnten, verantwortlich. Der Haftbefehl wurde – bei jugendlichen Tätern eher ungewöhnlich – dennoch aufrechterhalten: Zu gefährlich sei er für andere Menschen, hieß es gestern. Es wäre an der Zeit, dass er feste Strukturen und Regeln lerne. Kunkel: „Das Leben besteht eben nicht nur aus Chillen.“

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