Vebowag schafft Fakten Marode Gebäude am Melbbad sollen verschwinden

Bonn · Die maroden Gebäude am Melbbad sollen voraussichtlich nächstes Jahr verschwinden. Laut Vebowag-Geschäftsführer Kleine-Hartlage weiß die Stadt, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Gebäude abreißen wird und stattdessen einen Gebäuderiegel mit 99 Wohneinheiten bauen will.

Das Architekturbüro, das für die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag am Melbbad entlang der Trierer Straße ein Gebäuderiegel mit 99 Wohneinheiten plant, hat bei der Stadt den Abriss der maroden Gebäude samt Umkleiden und Sanitäranlagen angezeigt. Das bestätigte Andrea Schulte vom Presseamt auf Nachfrage.

Seit Inkrafttreten der neuen Bauordnung Anfang 2019 sei keine Abrissgenehmigung mehr erforderlich, erklärte Schulte. „Der Abriss muss lediglich gegenüber dem Bauordnungsamt angezeigt werden. Dies ist auch geschehen.“ Die Verwaltung habe die Anzeige des Abrisses am 12. Juli bestätigt. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen könne der Bauherr dann grundsätzlich mit dem Abriss beginnen.

Das werde die Vebowag aber nicht tun, versicherte Geschäftsführer Michael Kleine-Hartlage dem GA. „Wir warten jetzt erst einmal die Veranstaltung zur Bürgerinformation ab.“ Ein Termin stehe laut Presseamt noch nicht fest. Wie berichtet, haben einige Bürger ein Veto gegen die geplante Bebauung eingelegt. Sie haben die Initiative „Rettet das Melbbad“ gegründet, weil sie fürchten, dass spätere Bewohner der neuen Wohnungen gegen den Lärm der Badegäste klagen könnten und das Bad deshalb möglicherweise ganz schließen müsse. Auch finden sie die Bebauung zu massiv, sie führe zu einer Vollverschattung der Schwimmbecken und liege wie ein Riegel mitten in der Kaltluftschneise.

Da es keinen Bebauungsplan für das Gebiet gibt, kann die Vebowag entsprechend der Umgebungsbebauung bauen. Eine Bauvoranfrage liegt der städtischen Baubehörde bereits vor, genehmigt wurde sie noch nicht, sagte Schulte. „Derzeit prüfen wir noch ein Gutachten für den Schallschutz. Im Anschluss kann über die Bauvoranfrage entschieden werden.“ Mit einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage habe ein Bauherr grundsätzlich Planungssicherheit. Schulte: „Kommt es zu einem Bauantrag, ist die Verwaltung an ihre Entscheidung gebunden.“

Sanierungskosten hatten sich verdoppelt

Allerdings gibt es außer dem Schallschutzgutachten, das die Vebowag vorlegen muss, noch eine Auflage: Bei der Sanierung des Melbbads im Jahr 2009 musste die Stadt zwischen dem Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken ein sogenanntes Schwallbecken angelegen. „Bei Aushubarbeiten zeigte sich, dass im Untergrund Materialien lagerten, die gesondert zu entsorgen waren. Aufgrund der angetroffenen Auffüllungen war eine Sondergründung notwendig“, erläutertet Schulte. Dadurch hatten sich die Sanierungskosten für das Becken verdoppelt. Zurückzuführen seien die Auffüllungen auf einen ehemaligen Mühlenteich, der wohl verlandet, möglicherweise auch verschüttet worden sei.

Nach den Erkenntnissen der Stadt Bonn ragt der ehemalige Mühlenteich bis in das Grundstück hinein, auf dem der Neubau entstehen soll. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens müsse der Bauherr nun auch nachweisen, dass von dieser Verfüllung nach den Baumaßnahmen keine Gefährdung ausgehe. „Wir werden natürlich sämtliche Nachweise, die erforderlich sind, erbringen. Ich denke, dass wir nicht, wie ursprünglich geplant, noch in diesem Jahr mit dem Rückbau des Altbestandes beginnen werden“, sagte Kleine-Hartlage.

Der Bürger Bund Bonn fordert in einem Antrag an den am 2. September tagenden Rat, „das in der Bürgerschaft umstrittene Vorhaben soll nicht weiter als Geschäft der laufenden Verwaltung bearbeitet, sondern mit Blick auf das große öffentliche Interesse und das dem Vorgang innewohnende hohe Streitpotenzial vom Rat aufgegriffen werden“.

Das vorgeschlagene Verfahren biete die Möglichkeit, mögliche Konflikte, die durch die geplante Bebauung hervorgerufen werden könnten, abwägend zu erörtern und vor einer Entscheidung in der Sache, die Bevölkerung einzubeziehen.

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