Anklage in Bonn Mann soll 61-Jährige in ihrer Wohnung vergewaltigt haben

Bonn · Für die äußerst brutale Vergewaltigung einer ihm anscheinend völlig fremden Frau wird sich demnächst ein 47 Jahre alter Bonner vor dem Landgericht verantworten müssen. Wie Gerichtssprecher Bastian Sczech bestätigte, wurde der in Untersuchungshaft sitzende Mann jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung angeklagt.

Am Vormittag des 30. Mai 2015 wurde die 61 Jahre alte Frau laut Anklage in ihrer eigenen Wohnung zum Opfer des vielfach, aber nicht einschlägig vorbestraften Täters. Gegen neun Uhr am Vormittag öffnete die Frau nichts ahnend die Haustür, da es geklopft hatte. Doch ihr wurde sofort eine Soft-Air-Pistole an die Schläfe gehalten.

Der Eindringling drängte sie in die Wohnung zurück. Dort soll er die Frau dann mit massiven Faustschlägen ins Gesicht traktiert und im Wohnzimmer auf das Sofa geworfen haben. Anschließend zeigte der Mann der 61-Jährigen laut Anklage erneut die Pistole sowie ein Messer und drohte: "Ich kann dich auch umbringen."

Auch während der folgenden Vergewaltigung soll der Täter weiter auf sein Opfer eingeschlagen haben. Die Frau erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und eine Blutung im Schädelinneren. Doch selbst nach der Tat ließ der Vergewaltiger anscheinend nicht von der 61-Jährigen ab: Stattdessen soll er es sich in ihrer Wohnung bequem gemacht haben.

Um dem Peiniger zu entkommen, versuchte die Frau laut Anklage, den Vergewaltiger davon zu überzeugen, dass sie noch einkaufen müsse. Dies erlaubte der Täter zwar, er bestand jedoch darauf, mitzukommen. In dem Supermarkt wurde das Martyrium der 61-Jährigen dann glücklicherweise beendet: Eine Mitarbeiterin sprach die Frau aufgrund ihrer sichtbaren Verletzungen an und brachte sie in ein Büro. In diesem Moment soll der Angeklagte das Weite gesucht haben.

Doch seit September sitzt der 47-Jährige in Untersuchungshaft: Die Auswertung von DNA-Spuren, die laut Anklage an einer Sporttasche, die zurückgelassen wurde, und an weiteren Stellen in der Wohnung gesichert worden waren, führten zu dem Mann. Zudem hatte das Opfer eine auffällige Tätowierung am Bein des Vergewaltigers beschrieben. Bislang hat sich der Angeklagte offenbar noch nicht zu dem Geschehen geäußert. Sein Vorstrafenregister weist 21 Eintragungen auf. jeo

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort