Stadtkasse in Bonn Linke wollen Zahlung hoher Anwaltskosten verhindern

BONN · Dass die ohnehin leere Stadtkasse wegen eines Mehrheitsbeschlusses von SPD und CDU nun mit 842.500 Euro für die Verteidigerkosten der beiden ehemaligen WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler belastet wird, sorgt für reichlich Zündstoff in der hoch verschuldeten Stadt.

Kritik kommt nicht nur von vielen Bürgern, wie die Zuschriften an den GA zeigen. Auch Politiker von Fraktionen, die der Kostenübernahme nicht zustimmten, haben nun reagiert.

So hat ein Mitglied des Arbeitskreises Kommunalpolitik der Bonner Piraten an die Bezirksregierung in Köln eine "Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Bonn wegen Untreue und rechtswidriger Begünstigung" eingelegt. Und die Fraktion der Linken hat einen Antrag an den Rat gestellt, der dazu führen soll, die Übernahme derartig hoher Verteidigerkosten für städtische Bedienstete in Zukunft zu verhindern.

In dem Antrag wird der Rat aufgefordert zu beschließen, dass zwar auch in Zukunft gemäß dem Erlass des Landes NRW vom 7. August 2008 Beschäftigten der Stadt Rechtsschutz gewährt werden soll.

Aber, so fordern die Linken: "Die Entscheidung über den Antrag eines Beschäftigten auf Gewährung eines Vorschusses oder Darlehens zur Bestreitung der Kosten der Rechtsverteidigung bedarf zukünftig hinsichtlich der Höhe der vorläufig als notwendig anerkannten Honorarsätze für die Rechtsverteidigung der Zustimmung des Rates."

Und auch die abschließende Entscheidung über eine städtische Übernahme von Kosten der Rechtsverteidigung von Beschäftigten in Form von Verzicht auf eine Darlehenstilgung oder die Rückzahlung eines Vorschusses soll nach dem Willen der Linken der Rat treffen.

Klare Richtlinie für die Zukunft

Hierbei soll die Verwaltung nach dem Willen der Linken zukünftig das Abweichen von Regelvorgaben des Runderlasses zur Kostenübernahme in der Beschlussvorlage ausführlich begründen. "Insbesondere soll dann auch", so der Antrag weiter, "jeweils explizit begründet werden, warum aus Sicht der Verwaltung bei einer vollständigen Kostenübernahme auf einen Eigenanteil des Beschäftigten verzichtet werden soll."

Den Vorschlag, Hübner und Zwiebler wenigstens einen gewissen Eigenanteil der Anwaltskosten übernehmen zu lassen, hatten neben den Linken auch einige andere Fraktionen in der entscheidenden Ratssitzung vom 18. Juni gemacht, waren damit aber am Widerstand von SPD und CDU gescheitert.

Deshalb beantragen die Linken nun: In Zukunft solle genau dargelegt werden, "weshalb auf einen nach den persönlichen Verhältnissen zumutbaren Eigenanteil des Beschäftigten an den Kosten verzichtet werden soll". Wie die Linken versichern, soll in Zukunft nicht in das Recht städtischer Beschäftigter eingegriffen werden, sich die gewünschte Rechtsvertretung selbst auszuwählen.

"Der Rat sollte sich allerdings die Zustimmung zur einer Kostenübernahme hinsichtlich der Höhe vereinbarter Anwaltshonorare im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit vorbehalten", fordern die Linken.

Im Übrigen wollen sie klare Richtlinien für die Zukunft beantragen: "Im Hinblick auf jüngste Diskussionen über die städtische Übernahme von Kosten der Rechtsverteidigung für städtische Bedienstete sollte der Rat für die Zukunft inhaltliche und formale Vorgaben für diese Thematik festlegen."

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