Missbrauch per Sex-Chat Staatsanwaltschaft fordert für Bonner Lehrer Haft auf Bewährung

Bonn · Ein 43-jähriger Lehrer aus Bonn soll per Live-Chat Sex mit minderjährigen Mädchen gehabt haben. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft auf Bewährung. Damit liegt sie nur knapp über dem, was die Verteidigung vorschlägt.

 Symbolfoto.

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Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Fall des Bonner Lehrers, der sich seit Anfang des Monats wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften sowie Kindesmissbrauchs vor dem Bonner Landgericht verantworten muss, wurden am Montag die Plädoyers gehalten: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Anwalt des 43-Jährigen plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ebenfalls auf Bewährung. Den Vorsitz des Verfahrens führt nach wie vor Wolfgang Schmitz-Justen: Ein seitens der Verteidigung zum Prozessauftakt gestellter Befangenheitsantrag wurde zwischenzeitlich als unzulässig und unbegründet abgewiesen.

Der Angeklagte soll mehr als ein Jahr lang - zwischen Dezember 2016 und März 2018 - immer wieder stundenlang und meist nachts mit minderjährigen Mädchen gechattet und sie während dieser Zeit dazu aufgefordert haben, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen oder ihm bei solchen zuzusehen. Dabei zeichnete er Video- und Fotodateien auf, die er in vielen Fällen auch an die Kinder sendete. Die meisten der Opfer, die zwischen acht und zwölf Jahren alt gewesen sein sollen, leben in den USA.

Aber auch in den Niederlanden, Großbritannien und in Deutschland soll der Angeklagte fündig geworden sein. Der Mann zeigte sich grundsätzlich geständig. Auf die Schliche war die Polizei ihm nach einem Hinweis amerikanischer Fahnder gekommen. Am 13. März 2018 wurden sein Rechner und mehrere Datenträger von Beamten des Bundeskriminalamts beschlagnahmt. Der Lehrer ist seit Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert.

Prozess um Chat-Missbrauch: Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen

Immer wieder war die Öffentlichkeit an den vorausgegangenen Prozesstagen von dem Verfahren ausgeschlossen worden. So war es bei der Vernehmung der ehemaligen Lebensgefährtin des Mannes, aber auch, als die Kammer gemeinsam mit einem Gutachter die sichergestellten Bild- und Tondateien auswertete.

Eine Schwierigkeit bestand nämlich darin, das Alter der nicht namentlich bekannten Opfer nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer schließlich von 15 Fällen von Missbrauch aus. Hier kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Opfer zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt gewesen seien. Mit einem Urteil wird noch in dieser Woche gerechnet.

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