Berufungsprozess vor dem Landgericht Bonner wollte Soldaten für ukrainische Armee anwerben

Bonn · Diesen Straftatbestand hatte der Vorsitzende Richter noch nie verhandelt: Ein 44-jähriger Versicherungskaufmann aus Bonn erschien am Mittwoch vor dem Landgericht, weil er für eine fremde Armee geworben hatte – und zwar für die ukrainische.

 Der Eingang zum Landgericht Bonn.

Der Eingang zum Landgericht Bonn.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der arbeitslose Mann war in erster Instanz schon verurteilt worden und in Berufung gegangen. „Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“, heißt es in Paragraph 109h des Strafgesetzbuchs.

Und weil bereits der Versuch strafbar ist, mussten sich der Versicherungskaufmann und ein Mittäter schon am 12. Juni 2019 vor dem Amtsgericht verantworten. Der Richter verdonnerte ihn damals zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 13 Euro wegen versuchter Zuführung zu einem fremden Wehrdienst. Darin enthalten war auch eine Strafe wegen Beleidigung, weil der Mann eine Mitarbeiterin des Jobcenters hatte wissen lassen, dass er „gerne einen Molotowcocktail in ihre Behörde werfen würde“.

Am 28. September 2018 hatte er nachts unter dem Stichwort „Aktuelles“ den folgenden Hinweis in einem sozialen Netzwerk gepostet: „Das Asow-Bataillon rekrutiert: Der Staat Ukraine zahlt aktuell 3500 Euro im Monat plus Hinflug via Kiew.“ Weitere Infos oder Kontakte könnten über ihn oder einen namentlich erwähnten ehemaligen Kroatienkämpfer bezogen werden. „ThanX4SuPPort“, was soviel wie „Danke für die Unterstützung“ heißt, endete der Post.

Offensichtlich war das „Regiment Asow“ gemeint, ein rechtsextremes Freiwilligenbataillon, das im Ukraine-Konflikt gegen prorussische Separatisten kämpft. Der mitangeklagte „Kroatien-Veteran“ kommentierte den Post: Alle Männer mit Kampferfahrung im wehrfähigen Alter zwischen mit rechtsnationaler Gesinnung würden zu den Waffen gerufen.

Der Angeklagte soll sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewusst gewesen sein. Das nahm bereits der Amtsrichter an, denn am 27. November 2018 postete der Kaufmann einen „Hinweis für die Bonner Dorfbullen vom Staatsschutz KK1 in Ramersdorf“: „Dies ist keine Werbung für einen fremden Wehrdienst, sondern ein sogenanntes Himmelfahrtskommando für hartgesottene Kampfschweine (...) sowie den ein oder anderen der wenigen verbliebenen aufrichtigen Faschisten.“

Mit dem Urteil der ersten Instanz sei er ganz gut bedient, ließ der Vorsitzende Richter am Landgericht den Mann nach der Verlesung des Posts wissen. „Warum stellen Sie so was überhaupt ins Netz?“ Er sei über den Verlust seines Arbeitsplatzes und seiner Freundin verzweifelt gewesen und habe Deutschland den Rücken kehren wollen, erwiderte der 44-Jährige aggressiv. Rechtsradikal sei er aber nicht, die entsprechenden Passagen seien ihm in seiner Frustration herausgerutscht. Und er habe auch niemanden anwerben wollen.

Ob es keine Möglichkeit zum Abarbeiten der Geldstrafe gebe, wollte der Mann, der von Transferleistungen lebt, vom Richter wissen. Dann käme er zum Arbeiten und das sei, was er am meisten wolle. „Kein Problem“, beschied der Richter. Deshalb müsse er aber nicht in Berufung gehen. Es reiche, nach Zustellung des Urteils einen entsprechenden Antrag zu stellen. Nach kurzer Rücksprache mit seiner Anwältin nahm der gelernte Kaufmann seine Berufung zurück.

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