Kein sexueller Missbrauch Bonner Lehrer wird nach Sex mit 14-Jähriger freigesprochen

Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 57-jährigen Lehrer aus Bonn freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, eine 14-Jährige missbraucht zu haben. Doch das ließ sich im Verfahren nicht beweisen.

 Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht. (Archivfoto)

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht. (Archivfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Vorsitzende Richter sah sich veranlasst, seiner Urteilsbegründung ein paar Selbstverständlichkeiten voranzustellen: „Als Gericht haben wir nach dem Gesetz zu handeln und Fakten zu ermitteln. Es kommt nicht darauf an, was wir glauben“, so Volker Kunkel. Vor der achten Strafkammer am Bonner Landgericht wurde am Dienstagmittag ein 57-jähriger Lehrer aus Bonn freigesprochen, dem zur Last gelegt worden war, eine 14-jährige Schülerin sexuell missbraucht zu haben.

Dem Angeklagten lässt sich keine Straftat nachweisen

„Unsere Aufgabe ist es nicht, über Moral zu urteilen“, fuhr Kunkel fort: Das Gericht könne dem Angeklagten – auch, wenn man ihm nicht alles glaube – keine Straftat nachweisen. Ab dem Alter von 14 Jahren gilt in Deutschland das Recht der sexuellen Selbstbestimmung, sexuelle Kontakte zu 14-Jährigen sind daher grundsätzlich nicht strafbar. Es sei denn, sie finden unter bestimmten Umständen statt, und vier solcher besonderen Umstände nahm die Anklage im vorliegenden Fall an: Zum einen stellte man auf eine noch fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ab. Darüber hinaus soll der Sex gegen Bezahlung erfolgt sein, der Mann soll versucht haben, das Mädchen mit einer ansteckenden Geschlechtskrankheit anzustecken. Außerdem handele es sich bei der jungen Frau als seine Schülerin um eine Schutzbefohlene, der besonderer Schutz gebühre.

„Keiner dieser Vorwürfe hat sich beweisen lassen“, stellte Kunkel klar. Die ersten drei Vorwürfe habe man schnell fallenlassen können: Als das junge Mädchen den Angeklagten näher kennenlernte, habe sie bereits über erste sexuelle Erfahrungen verfügt und außerdem ein klares Interesse an älteren Männern bekundet. Eine Bezahlung konnte die Kammer in den wenigen Geschenken, die der Lehrer seiner früheren Schülerin gemacht hatte, auch nicht erkennen. Und hinsichtlich seiner Erkrankungen, hatte er sich zuvor untersuchen lassen und konnte dem Gericht das entsprechende Attest vorlegen. „Eine Ansteckungsgefahr bestand daher nicht“, so Kunkel.

War die Schülerin „Schutzbefohlene“ zum Sex-Zeitpunkt?

Etwas länger dauerte es zu untersuchen, ob die Schülerin zum Zeitpunkt des ersten Sex noch eine „Schutzbefohlene“, sprich Schülerin des Lehrers, war: Das sei die entscheidende Frage gewesen, führte der Richter aus. Dabei hätten sich zwar Zweifel an der Aussage des Lehrers ergeben, dass es erst zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, nachdem er sich bereits vom Schuldienst habe beurlauben lassen.

Letzten Endes habe sich diese Aussage aber auch nicht widerlegen lassen. Offenbar will die mittlerweile 16-Jährige, die inzwischen von ihrer Familie getrennt in einem Heim lebt, nach ihrem 18. Geburtstag zu ihrem ehemaligen Lehrer ziehen. Eine Idee, der ihre Familie wohl zutiefst ablehnend gegenübersteht. Jedenfalls protestierte sie nach der Urteilsverkündung lauthals gegen den Freispruch.

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