Kinderbetreuung in Bonn Land hält Bonns Kita-Satzung für rechtswidrig

BONN · Nach Einschätzung des NRW-Familienministeriums entspricht auch die aktuelle Bonner Beitragssatzung für Kindertagesstätten nicht geltendem Recht.

 Was müssen Eltern für Geschwister in Bonner Kitas zahlen? Um diese Frage dreht sich der Streit zwischen Stadt und Land.

Was müssen Eltern für Geschwister in Bonner Kitas zahlen? Um diese Frage dreht sich der Streit zwischen Stadt und Land.

Foto: dpa

Die Stadt Bonn definiert in ihrer Satzung unter anderem, wer welche Beiträge zur Kinderbetreuung zu zahlen hat. Die Beiträge sind abhängig von den Einkommen. Entlastet werden sollen außerdem Familien mit mehreren Kindern. Die Geschwisterkindregelung für Eltern, die gleichzeitig ein Vorschulkind und mindestens ein jüngeres Kind in Betreuung haben, widerspreche „der Intention des Gesetzgebers“, heißt es in einer Stellungnahme aus Düsseldorf.

Da Vorschulkinder laut nordrhein-westfälischem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) generell beitragsfrei sind, hat die Stadt einen Passus eingefügt: Darin steht, dass bei mehreren Kindern nur für das Kind zu zahlen ist, für das der höchste Beitrag anfällt. Für ein jüngeres Geschwisterkind könnten demnach doch Kosten anfallen.

Kibiz gebe aber, so das Familienministerium, vor, „dass beitragsfreie Vorschulkinder im Rahmen von Geschwisterregelungen in kommunalen Elternbeitragssatzungen so zu berücksichtigen sind, als ob für sie ein Beitrag zu leisten wäre“.

Will heißen: Familien müssten dann gar nichts zahlen. Düsseldorf sieht seine Interpretation durch die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster untermauert: Das OVG habe eine Satzung der Stadt Kempen für rechtswidrig erklärt. Diese sei ähnlich gelagert gewesen wie die Bonner.

Linke: Schallende Ohrfeige

Die Linksfraktion im Stadtrat wertet die Einschätzung des Ministeriums als „schallende Ohrfeige“ für die Stadt und sieht laut Tobias Haßdenteufel einen „krassen Verwaltungsfehler“. „Wir sehen uns dadurch in unserem Antrag bestätigt, die aktuelle Satzung entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers anzupassen und betroffene Eltern so umgehend zu entlasten“, erklärt der jugendpolitische Sprecher der Fraktion.

Wie berichtet, hatte das Kölner Verwaltungsgericht am 2. September in einem Urteil die Bonner Kita-Beitragssatzung 2014/15 für nichtig erklärt. Es hatte der Klage eines Bonner Elternpaars stattgegeben.

Die Stadt hat die richterliche Entscheidung akzeptiert und will die zu viel gezahlten Beiträge von insgesamt 1,9 Millionen in rund 1000 Fällen zurückzahlen. Die Verwaltung teilte allerdings zugleich mit, dass sie die aktuelle Kita-Beitragssatzung für rechtskonform hält. Sie war abgeändert worden, nachdem im August 2014 eine Novellierung des Kibiz in Kraft getreten war.

Land: Ausgestaltung der Elternbeiträge Sache der Jugendämter

In seiner Stellungnahme erklärt das Land ausdrücklich, dass die Ausgestaltung der Elternbeiträge Sache der Jugendämter und damit Teil der kommunalen Selbstverwaltung sei. Es gebe keinerlei Weisungsbefugnis: „Sollte die Bonner Satzung so bestehen bleiben, bestünde daher nur die Möglichkeit, dass betroffene Eltern (erneut) den Rechtsweg beschreiten und gegen entsprechende Beitragfestsetzungen vorgehen.“

Auch Rechtsanwältin Caroline Beyss hält die aktuelle Satzung für rechtswidrig, wie sie dem General-Anzeiger Anfang September sagte. Beyss hatte die Bonner Familie vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich vertreten.

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