Reiseveranstalter verklagt Lärmende Bagger störten Urlauber

BONN · Stets rundum zufrieden war ein Ehepaar in der Vergangenheit mit den Aufenthalten in einem Wellnesshotel am Toten Meer in Israel. Die besonderen atmosphärischen Bedingungen waren vor allem für den unter einer seltenen Hautkrankheit leidenden 51-Jährigen eine Wohltat. Daher zog es die Urlauber vergangenes Jahr zum siebten Mal nach Ein Bokek am Rande der judäischen Wüste.

Doch diesmal war die Ankunft am Urlaubsort für die Touristen ein Schock: Statt der gewohnten Ruhe am Sandstrand dröhnte dort der Lärm von Baggern. Der hoteleigene Strandabschnitt konnte wegen Umbauarbeiten überhaupt nicht benutzt werden. Vor dem Amtsgericht forderten die Urlauber jetzt von dem Bonner Reiseveranstalter eine Entschädigung.

Gekostet hatte der dreiwöchige Aufenthalt in dem Vier-Sterne-Hotel im Mai und Juni 2014 gut 4700 Euro. Verklagt wurde das Reiseunternehmen nun auf die Rückzahlung von mehr als 3100 Euro.

Die Urlauber trugen vor, dass der Baulärm selbst an dem weiter entfernt liegenden Ersatzstrand noch gestört habe. Zudem wurden gaffende Bauarbeiter moniert. Für die Kläger stand fest: Hätte der Reiseveranstalter sie rechtzeitig über die Zustände an Ort und Stelle informiert, hätten sie die Reise gar nicht erst angetreten.

Laut der Klage wurden die Reiseveranstalter von dem Hotel rechtzeitig darüber informiert, dass sich die Bauarbeiten verzögern. Das Bonner Unternehmen will jedoch erst einen Tag vor der Anreise des Ehepaares davon erfahren haben, dass die Umbauarbeiten immer noch nicht beendet waren.

Zudem gab es nach Meinung des Reiseveranstalters an dem Ersatzstrand keine großen Beeinträchtigungen. Trotzdem stimmte das Unternehmen dem von der Richterin vorgeschlagenen Vergleich schließlich zu: Zusätzlich zu den bereits vorab gezahlten 400 Euro erhalten die Kläger weitere 1500 Euro zurück.

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