Festumzug Auerberg Lärmbeschwerde gegen Schützenbrüder

AUERBERG · Seit Jahrzehnten marschieren die Auerberger Schützenbrüder mit einem Festzug durch ihren Ortsteil, um dem Schützenpaar Ehre zu erweisen. Am vergangenen Wochenende zogen sie mit viel Tamtam vom Schützenhaus an der Kölnstraße zur Festhalle an der Bernardschule.

Keine halbe Stunde dauerte das, es war früher Abend. Dann kreuzte das Ordnungsamt auf. "Man fragte uns, ob wir eine Genehmigung für den Umzug hätten", sagt die erste Brudermeisterin Resi Theisen. Die konnten die Schützenbrüder vorzeigen, nach einem klärenden Gespräch rückte das Ordnungsamt ab. Die Schützen konnten ihren Krönungsball in der Halle weiterfeiern.

Grund für die Kontrolle waren besorgte Anrufe einer Anwohnerin, wie Resi Theisen berichtet. Mehrfach hätte sie sich beim Ordnungsamt über den Lärm beschwert. Es müsse wohl ein regelrechter Telefonterror gewesen sein. "Die Mitarbeiter sagten uns, dass die Frau rund fünfmal durchgeklingelt hat." Und das, obwohl gerade einmal zehn Minuten lang Musik gespielt wurde. Das Ordnungsamt sei trotz der Problematik stets freundlich und verständnisvoll gewesen, so Theisen.

"Wir müssen jeder Beschwerde nachgehen", erklärt Marc Hoffmann vom Bonner Presseamt die Kontrolle. Es war nicht das erste Mal, dass das Ordnungsamt zu solch einer Brauchtumsveranstaltung ausrücken musste. Auch die Rheindorfer Schützenbruderschaft, die ebenfalls in der Bernardschule feierte, wurde schon von den Mitarbeitern besucht.

Da wirkt es fast wie Ironie, dass Bezirksbürgermeister Helmut Kollig am Samstagabend kurz vorher zu den Schützenbrüdern zum Thema Lärmbelästigung gesprochen hatte. "Die ständigen Beschwerden machen das Brauchtum kaputt", lautete seine Aussage. Das bekräftigte er auch noch Tage später: "Egal ob Klangwelle, Kunst!Rasen oder Schützenfest, es kann doch nicht sein, dass ein paar Wenige diese Veranstaltungen so einfach kippen können." Diese Praxis greife immer mehr um sich und werde teilweise durch die Medien befeuert.

Er könne verstehen, wenn sich die Bürger durch Lärm belästigt fühlten, vor allem bei Privatfeiern. "Aber doch nicht bei Traditionsveranstaltungen." Er sieht das Problem darin, dass in der Gesellschaft oft nur noch Einzelinteressen zählten. "Früher hat man einfach mitgefeiert oder es zumindest geduldet, dass andere Spaß haben", sagt Kollig. Da seien die Menschen begeistert und froh gewesen, wenn es ein Fest gegeben habe. Er befürchtet, dass irgendwann sogar Karnevalszüge oder das sonntägliche Glockenläuten verboten würden.

Helmut Kollig sieht die einzige Lösung darin, dass Stadtverwaltung und Politik nun reagieren. Auch im Zusammenhang mit Kunst!Rasen und Klangwelle. Man müsse sich bei der Landesregierung für die Veranstaltungen stark machen. "Das kann auch bedeuten, dass Richtlinien geändert werden", sagt Kollig. Manche Veranstaltungen sollten unter besonderen Gesichtspunkten als kulturell wertvoll eingestuft werden.

Was halten Sie von diesem Vorgang? Diskutieren Sie mit.

Genehmigter Lärm

Nach Paragraf 9 des Landesimmissionsschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen sind in der Zeit von 22 bis 6 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können. Paragraf 10 besagt, dass Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte nur in einer Lautstärke benutzt werden dürfen, durch die unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Für Veranstaltungen gibt es Ausnahmegenehmigungen, solange sich der Lärm in einem gewissen Rahmen hält. Ob eine erhebliche Belästigung vorliegt, wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich gilt: Solange sich niemand belästigt fühlt, schreitet das Ordnungsamt nicht ein. Für einen Umzug wird zusätzlich eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung benötigt, da mit einem Festzug in den Straßenverkehr eingegriffen wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort