Polizei prüft Lärm-Flashmob in der Bonner Innenstadt hat ein Nachspiel

BONN · Der Flashmob gegen die Lärmbeschwerden einiger Innenstadtbewohner könnte ein juristisches Nachspiel haben. Derzeit werde geprüft, ob es sich bei der nicht angemeldeten Protestaktion um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gehandelt habe, sagte am Donnerstag Robert Scholten von der Bonner Polizei.

"Die Persönlichkeitsrechte einzelner spielen dabei auch eine Rolle." Der Aktionscharakter müsse geklärt werden und die Frage, ob sie für einen Flashmob nicht zu lange gedauert habe und zu wirtschaftlich oder politisch motiviert gewesen sei.

Vergangene Woche Donnerstag hatten sich viele Bonner - laut Polizei etwa 500 - auf dem Münsterplatz versammelt, Lärm gemacht und mit Wasserpistolen und anderen Gegenständen die "Klangwelle" simuliert, die nicht mehr in Bonn stattfindet, sondern in Bad Neuenahr. Zum Flashmob aufgerufen hatten unter anderem Klangwellenbetreiber. Ein Teil der Gruppe zog vor das Haus eines der Beschwerdeführer, um weiter Lärm zu machen. Deshalb müsse die Aktion auch in zwei Teilen bewertet werden, sagte Scholten.

Die Flashmobber werfen den Betreffenden vor, mit ihren Beschwerden bei der Stadt dafür gesorgt zu haben, dass das Wasser-Licht-Spektakel nicht mehr genehmigt wurde. Lärmempfindliche sollten nicht in der City wohnen, fanden die Protestler, die vor dem Haus "Raus aus Bonn!" riefen. "Das war eine ganz spontane Sache", sagte Mitorganisator Hans-Wilhelm Eichholz. Man habe nicht einzelne Personen an den Pranger stellen wollen.

"Hier kann man von bürgerschaftlichem Mobbing sprechen", schreibt Frank Wittwer, einer von vielen GA-Lesern, die die Aktion verurteilen. "Und hier ist meines Erachtens eine Grenze überschritten." Er findet: "Wer etwas verändern will, soll sein Demonstrationsrecht nutzen und noch besser, sich für sein Anliegen engagieren, aber nicht als Mob. So was hatten wir schon mal und wollen wir nicht mehr."

Rechtlich ist das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Paragraf 13) relevant: Die Betroffenen könnten wegen der Aktion vor ihren Häusern Eigentumsbeeinträchtigung geltend machen. Der Anwalt eines Beschwerdeführers teilte mit, dass sein Mandant aber wegen des Flashmobs "wohl nichts unternehmen" werde. Scholten bestätigte, dass bei der Polizei sei bisher keine Anzeige eingegangen.

Klangflashwellenmob auf dem Münsterplatz
73 Bilder

Klangflashwellenmob auf dem Münsterplatz

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Doch wenn etwas Derartiges wiederholt würde, wie für das Wochenende geplant, erwarte er eine Anmeldung bei der Polizei. Die Flashmob-Veranstalter befürchten, dass bald auch andere Traditionsveranstaltungen betroffen sein könnten. Deshalb reagieren sie auch empfindlich auf Lärm-Beschwerden gegen Baumaßnahmen wie bei den Umbauarbeiten für die neue Vapiano-Pizzeria-Filiale (der GA berichtete) und bei den Abrissarbeiten am ehemaligen Commerzbank-Haus. In beiden Fällen kam es zu Bau-Verzögerungen. "Wir sprechen mit allen Nachbarn", sagte Ralf Bettges von der Development Partner AG, der das Gebäude gehört. Berechtigte Klagen würden ernst genommen.

Das Bonner Presseamt bestätigte: "Wegen Beschwerden der Anwohner des Gebäudeblocks hat der Bauvorhabenträger ein Schallschutzgutachten vorgelegt und technische Maßnahmen ergriffen, um den Lärm, der beim Abbruch entsteht, so weit wie möglich zu reduzieren." Zu diesem heiklen Thema äußerte sich auch Bonns Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch.

"Die Stadt Bonn versucht, einen Interessenausgleich zu schaffen zwischen dem gesetzlich verbrieften Recht auf (Nacht-) Ruhe und der Durchführung von Veranstaltungen zur Belebung unserer Innenstadt. Wir setzen uns für eine grundsätzliche Lösung auf Landes- und Bundesebene ein. Die aktuellen Diskussionen dürfen aber nicht zum öffentlichen, verbalen Angriff auf einzelne Mitbürger führen. So schafft man keine Lösung."

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