Gerichtsprozess vor dem Bonner Landgericht Kunstbetrüger muss ins Gefängnis

Bonn · Ein 75-Jähriger täuschte ein Bonner Auktionshaus und wurde deshalb verurteilt. Der Angeklagte wehrte sich gegen das Urteil - und scheiterte nun auch vor dem Berufungsgericht.

 Aus der Asservatenkammer in den Gerichtssaal bringt Justizhauptwachtmeister Wolfgang Birgel dieses Bild.

Aus der Asservatenkammer in den Gerichtssaal bringt Justizhauptwachtmeister Wolfgang Birgel dieses Bild.

Foto: Benjamin Jeschor

Er ist bereits 75 Jahre alt, doch der erneute Gang ins Gefängnis wird einem einschlägig vorbestraften Kunstbetrüger wohl nicht erspart bleiben: Die Berufungsrichter am Bonner Landgericht haben die von dem Angeklagten eingelegte Berufung gegen eine Verurteilung wegen Betruges zu einer 28-monatigen Haftstrafe verworfen. Der in Hessen lebende Buchbinder hatte wie berichtet einem Bonner Auktionshaus 2012 eine aus 32 Stücken bestehende Kunstsammlung angeboten. Dem Geschäftsführer und einem Kunsthistoriker des Geschäfts gegenüber hatte der 75-Jährige behauptet, dass die in seinem Elternhaus hängenden Ölgemälde und Aquarellbilder im Auftrag einer Erbengemeinschaft versteigert werden sollen.

Verurteilter will weitere Rechtsmittel einlegen

Der Wert der Sammlung wurde auf 50 000 Euro geschätzt. Unterlagen und Expertisen zur angeblichen Echtheit der Kunstwerke legte der Angeklagte damals vor. Da die Aussicht auf ein lohnendes Geschäft groß erschien, zeigte sich das Auktionshaus bereit, einen von dem Mann geforderten Vorschuss von 15 000 Euro zu zahlen.

Doch der Schrecken war groß, als ein Mitarbeiter bei der Überprüfung der Echtheit der Bilder herausbekam, dass das angeblich wertvollste Bild der Sammlung laut einem hinzugezogenen Archiv eine „Vollfälschung“ war. Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass beinahe alle angebotenen Werke nur wenige Wochen zuvor bei einem Auktionshaus in England versteigert wurden – für insgesamt nur einige hundert britische Pfund.

Schon einmal zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte, der Ende der 90er Jahre schon einmal wegen Kunstbetrugs zu einer fünfeinhalbjährigen Strafe verurteilt worden war, behauptete vor Gericht, dass er von der Echtheit der Bilder überzeugt war. Dem folgten die Berufungsrichter um die Kammervorsitzende Claudia Gelber jedoch nicht. Sie hatten wie bereits der Amtsrichter keinen Zweifel an den betrügerischen Absichten des 75-Jährigen. Zur Überprüfung der Echtheit des angeblich wertvollsten Bildes, dem Gemälde „Sentinel“, das der libanesische Künstler Shafic Abboud gemalt haben soll, wurde nicht nur ein Sachverständiger, sondern auch die Tochter des Künstlers befragt.

Die in Frankreich lebende Christine Abboud erschien persönlich vor dem Berufungsgericht und kam zu dem eindeutigen Schluss: Das fragliche Bild, das für mindestens 17 000 Euro versteigert werden sollte, stamme nicht von ihrem Vater. Neben der Farbgebung und der Komposition war es vor allem die verwendete Technik, die für die Tochter entlarvend war: Bei dem vorliegenden Bild sei – im Gegensatz zu den Arbeiten des Vaters – sehr grob gearbeitet worden. Auch seien falsche Galerieaufkleber entdeckt worden.

Der Kunstbetrüger will den erneuten Gang ins Gefängnis noch durch die Einlegung weiterer Rechtsmittel verhindern.

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