Kommentar zur Wohnungsvermittlung Korrekt, aber unmenschlich

Meinung | Bonn · Auch wenn sich alle Mitarbeiter von Ämtern und Behörden vielleicht rein formal an Recht und Gesetz gehalten haben sollten – wie sie mit der Mutter von vier Kindern umgegangen sind, ist unmenschlich. Und zeugt von einer Gefühllosigkeit, die man nur als skandalös bezeichnen kann.

 Symbolfoto

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Wie sollte man es sonst nennen, wenn man der verzweifelten Frau im Stadthaus lapidar erklärt, die Wohnungsvermittlung finde nicht statt, sie müsse sehen, wo sie mit ihren Kindern bleibe, notfalls eben im Obdachlosen- oder Flüchtlingsheim? Zwar dementierte man gestern seitens der Stadt, dass Mitarbeiter solche Äußerungen getätigt hätten. Doch ich glaube der Mutter. Denn wie immer, wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt es auf die Indizien an, und die sprechen eindeutig gegen die Stadt.

Denn erstens steht fest: Zur fraglichen Zeit war das Wohnungsamt wegen Personalmangels geschlossen. An sich schon ein Skandal. Zweitens habe ich mir ein persönliches Bild von der Mutter, ihrer Verzweiflung und auch den vorgelegten Unterlagen machen können. Und drittens gab die Stadt gestern im Fall einer anderen Frau, die mit ihren Kindern im Paulusheim untergebracht ist, zu: Wenn es zu „Engpässen bei der Unterbringung nach dem Ordnungsbehördengesetz kommt, dann wird in diesen einzelnen Ausnahmefällen auf Kapazitäten in Übergangswohnheimen zurückgegriffen“.

Auch bei Gericht hätte man eine andere Entscheidung treffen und der Mutter wenigstens eine Fristverlängerung einräumen können. Und das Verhalten des Anwalts, der einem seiner Kollegen zufolge ein Versäumnis nach dem anderen begangen hat, kann einen nur fassungslos machen.

Nun sitzt die Mutter mit ihren Söhnen im Rotlichtviertel. Und man kann ihr nur wünschen, nicht aufzugeben.

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