Landgericht Bonn Klage nach Kollision mit Löschwagen

Bonn · Ist der Motorradfahrer nun in den Feuerwehrwagen hineingefahren? Oder sind die Wehrleute über das Zweikraftrad gefahren, wie es der Geschädigte behauptet und 7300 Euro Schadenersatz fordert? Keine einfache Sache für das Gericht.

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Was an einem Herbsttag im Jahr 2015 zwischen einem Feuerwehrwagen und einem Motorradfahrer am Bonner Rheinufer passierte, ist schwer aufzuklären. Eine Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen hat es wohl gegeben, wie sie aber zustande gekommen ist, darüber streiten sich die Parteien vor der 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Denn der 51-jährige Motorradfahrer hat die Stadt Bonn – als Dienstherrin der Berufsfeuerwehr – auf 7300 Euro Schadensersatz verklagt.

Der Fahrer des Löschfahrzeugs, ein 48-jähriger Berufsfeuerwehrmann, habe – so der Vorwurf des Klägers – auf einem Vorplatz am Rheinufer das Auto gewendet, angeblich ohne einen Blick in den Rückspiegel zu werfen. Dabei sei der rechte Sturzbügel seiner silberfarbenen BMW R 1200 R getroffen worden, so dass die 250-Kilo-Maschine zu Boden fiel. Er habe sich mit einem Sprung retten können. Das Feuerwehrauto sei anschließend über das Vorderrad seiner Maschine gefahren.

Die Feuerwehrleute widersprechen der Klage: An dem Tag seien sie zu dritt auf den Vorplatz am Rheinufer (nahe der Kennedybrücke) gefahren, um eine Feuerwehrübung zur Kontrolle des Feuerlöschbootes durchzuführen, das dort ankerte. Als der Beifahrer gerade aussteigen wollte, habe es auf der anderen Seite einen Knall gegeben. Der Motorradfahrer, da sind sich die Zeugen sicher, sei in die linke hintere Seite ihres Fahrzeugs gefahren.

Gutachter soll den Unfallhergang enträtseln

Über die Gründe konnte auch die Feuerwehr nur rätseln: Der Motorradfahrer, so berichteten sie im Prozess, habe sich zuvor über sie geärgert, weil sie ihm bei der Querung zum Rhein angeblich den Weg auf der Uferstraße versperrt hatten. Der 51-Jährige habe bremsen müssen und habe seine Verärgerung hierüber durch „permanentes Hupen und einigermaßen wilde Hand- und Fingergesten“ gezeigt. Dann sei er ihnen auf den Vorplatz gefolgt, wohl um sie zur Rede zu stellen. Dazu sei es dann nicht gekommen, aber zu dem Aufprall.

Die Bonner Kammer hat jetzt einen Gutachter eingeschaltet, der den Unfallhergang enträtseln soll. Fest steht aber: Der mit verklagte 48-jährige Fahrer des Feuerwehrwagens ist nicht Teil des Prozesses. Weil die Kollision während der Ausübung eines öffentlichen Amtes passiert ist, muss er nicht haften. So steht es in Artikel 34 des Grundgesetzes geschrieben.

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