19-Jähriger steht vor Bonner Gericht Kinder am Alten Schlachthof mit Waffen bedroht und ausgeraubt

Bonn · Es war eine Serie von Überfällen: Das Amtsgericht Bonn hat jetzt einen 19-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung und schweren Raubes zu 39 Monaten Jugendstrafe verurteilt.

 Zehn Kinder wurden auf dem Gelände des alten Schlachthofs in Bonn ausgeraubt.

Zehn Kinder wurden auf dem Gelände des alten Schlachthofs in Bonn ausgeraubt.

Foto: Benjamin Westhoff

Wegen einer Serie von bewaffneten Raubüberfällen auf dem verlassenen Gelände des Alten Schlachthofs hat das Amtsgericht am Donnerstag einen 19-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er hatte binnen eines Jahres bei fünf angeklagten Taten insgesamt zehn Kinder ausgeraubt. Meist erbeutete er Smartphones, Bluetooth-Boxen und Geld, aber auch ein Schülerticket, eine Kamera oder eine Gucci-Tasche im Gesamtwert von mehr als 2000 Euro.

Der Angeklagte, den Wachtmeistern mit Fußfesseln zur Anklagebank führten, hat ein umfassendes Geständnis abgelegt, sodass die Opfer nicht als Zeugen gehört werden mussten. Seine Beute verkaufte der Junkie für kleines Geld und versorgte sich umgehend mit Marihuana.

Mit einem Messer, einem Knüppel oder Pfefferspray in der Hand stand er vor den Kindern und forderte: „Ich will das Wertvollste, was ihr habt.“ Wenn die 10- bis 14-Jährigen, die meist zu zweit unterwegs gewesen waren, zögerten, drohte er sie umzubringen oder ihnen „ins Knie zu schießen“. Zwei Kids lockte er damit, ihnen das Gelände an der Immenburgstraße zeigen zu wollen und führte sie in einen düsteren Kellerraum, wo sie in der Falle saßen. Oder er spielte mit der Angst der Jugendlichen, auf dem verbotenen Areal erwischt zu werden. In einem Fall hatte sich der „Abzocker“ als Polizist in Zivil ausgegeben, mit einer Spielzeugpistole im Hosenbund. „Habt ihr Drogen oder Zigaretten?“ Die Jungen, die oft selbst zum ungestörten Kiffen in den Schlachthof gekommen waren, rückten alles heraus, was er wollte.

Richterin sieht „Versäumnisse“ auf dem verlassenen Gelände

Aber so richtig begriffen hat der 19-Jährige nicht, dass er schwerste Straftaten begangen hat, für die ein Erwachsener mit fünf Jahren Mindeststrafe verurteilt werden kann. Im Oktober 2017 war er einschlägig zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt worden – und hatte danach trotz Bewährungschance weitergemacht. „Eine tiefe innere Umkehr“ habe sie bei ihm nicht erkennen können, sagte die Staatsanwältin im Plädoyer. Sie hatte zwei Jahre und zehn Monate gefordert.

Tatsächlich grinste der 19-Jährige immer wieder oder machte Faxen, während sein Verteidiger Michael Hakner versuchte, seinen Mandanten in ein gutes Licht zu rücken. „Das ist ein Gelände, da haben die Kids nichts verloren“, meinte er im Plädoyer, auch wenn das keine Entschuldigung dafür sei, kleine Jungen „abzuziehen“. Dennoch: „Das Gelände ist kein Abenteuerspielplatz, sondern ein Ort, wo seit Jahren Straftaten begangen werden, wo gekifft, gedealt und gehehlt wird.“ Warum dieser „rechtsfreie Raum“ nicht endlich geschlossen werde, könne er nicht verstehen.

Amtsrichterin Veronika Verhejden hielt im Urteil dagegen: Der Stadt Bonn könne in diesem Fall keine Schuld zugeschoben werden, auch wenn die Jugendrichterin das städtische „Versäumnis“ nach zahlreichen Prozessen ebenfalls im Blick hat. „Die ganze Jugend Bonns scheint sich dort zum Kiffen zu treffen.“ Sich Kinder als Raubopfer auszusuchen sei gleichwohl „ganz besonders verwerflich“.

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