Sexueller Missbrauch in Bonn Keine weiteren Hinweise auf Opfer nach Missbrauchsfall

Bonn · Im Fall des mutmaßlichen Kindesmissbrauchs einer Zwölfjährigen in Bonn gibt es laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf weitere Opfer. Der Tatverdächtige im Fall des mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in Bonn war mehrfach vorbestraft und auf Bewährung auf freiem Fuß.

Im Fall eines 54-jährigen Bonners, der in einem Wohnwagen ein zwölf Jahre altes Mädchen missbraucht haben soll, hat die Polizei keine Hinweise auf weitere Opfer. „Es gibt derzeit überhaupt keine konkreten Anhaltspunkte auf andere Geschädigte oder Zusammenhänge zu anderen Taten“, sagte Staatsanwalt Sebastian Buß am Mittwoch. Der 54-Jährige bestreitet die Tat. Er bleibt in Untersuchungshaft. Ein Haftprüfungstermin habe bislang nicht stattgefunden.

Die Polizei hatte nach entsprechenden Hinweisen am Karnevalssonntag einen Streifenwagen ins Melbtal geschickt, wo der 54-Jährige in einem Wohnwagen lebte, der auf einem Privatgrundstück abgestellt war. In dem Wohnwagen trafen die Polizeibeamten den 54-Jährigen, dessen 50-jährige Bekannte und die Zwölfjährige an. Das Mädchen war am vergangenen Donnerstag aus einem Kinderheim am Niederrhein fortgelaufen.

Wie ein Polizeisprecher am Dienstag noch einmal bekräftigte, hätten sich für die Beamten vor Ort sofort Hinweise auf einen möglichen sexuellen Missbrauch ergeben. Die mittlerweile eingerichtete Ermittlungsgruppe ist nun intensiv mit der Befragung von Zeugen und der Sicherung von Beweismaterial beschäftigt. „Dazu gehören neben dem Wohnwagen, den die Polizei sicherstellte, eine Videokamera, CDs und Abspielgeräte“, sagt Polizeisprecher Robert Scholten.

Das Vorstrafenregister des 54-Jährigen ist offenbar lang und wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft zuletzt vor allem um Eigentums- und Drogendelikte bereichert. Auch zumindest eine Trunkenheitsfahrt und eine Körperverletzung finden sich in der Liste. In Freiheit befand sich der Bonner nur deshalb, weil die jüngste Haftstrafe gegen ihn zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Wie der General-Anzeiger aus Ermittlerkreisen erfuhr, ist er auch schon wegen eines Sexualdelikts mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Diese Tat, zu der nichts Näheres bekannt ist, liegt dem Vernehmen nach allerdings schon Jahrzehnte zurück, ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem aktuellen Tatverdacht ist somit nicht erkennbar. Das Mädchen befindet sich wieder in der Kindereinrichtung am Niederrhein, die 50-jährige Bekannte des Tatverdächtigen ist auf freiem Fuß. Inwieweit auch sie im weiteren Verfahren als Beschuldigte gilt, kommt nun auf die weiteren Ermittlungen an.

Die Miete für den Wohnwagen hatte das Sozialamt für den 54-Jährigen übernommen – laut Stadtverwaltung ist diese Form der Unterstützung kein ungewöhnlicher Vorgang. Denn, so eine Stadtsprecherin: „Die Stadt müsste Obdachlose ja ohnehin unterbringen“. Der Wohnwagen stand auf einem Grundstück im Melbtal in direkter Nachbarschaft zur Emilie-Heyermann-Realschule. Deren Schulleitung will sich gegenüber den Medien ausdrücklich nicht zu dem Vorgang in ihrer direkten Nachbarschaft äußern.

(Dieses Video ist Teil einer Kooperation von GA und WDR.)

Mit Material von dpa.

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