Senior vor Gericht Kein öffentliches Gärtnern ohne Lizenz

BONN · Jahrelang hat ein 78-jähriger Rentner seine Pflanzfreude in den Baumbeeten in seiner Straße ausgelebt - ohne die erforderliche Lizenz als offizieller Baumpate. Nun ist damit Schluss.

Denn als die Stadt ihn bat, eine Patenschaft zu übernehmen und zukünftig auch mit Rücksicht auf andere Anwohner in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün seiner Naturliebe zu frönen, verklagte der 78-Jährige die Stadt, um sich den gerichtlichen Segen dafür zu holen, auch ohne Lizenz städtisches Areal zu bepflanzen. Und scheiterte.

Denn das Landgericht zeigte ihm nun in zweiter Instanz endgültig seine gärtnerischen Grenzen auf und gab der Stadt recht: Die dürfe, so die 8. Zivilkammer, die Bepflanzung ihrer Flächen vom Erwerb einer Patenschaft abhängig machen. Und könne auch von dem Hobbygärtner verlangen, dass er die ohne Lizenz in den Beeten aufgestellten Findlinge entfernt.

Vor allem diese Steine hatten Anwohner beim Parken behindert und verärgert, Beschwerden bei der Stadt waren die Folge. Der 78-Jährige aber sah diese Reglementierung seiner Verschönerungslust nicht ein. War er doch noch 2011 vom Oberbürgermeister persönlich im Rahmen der Aktion "Blühendes Bonn" ausgezeichnet und 2012 zusammen mit pflanzfreudigen Nachbarn von der Jungen Union geehrt worden. In 24 Baumbeeten grünte und blühte es mittlerweile in der Straße.

Doch die Stadt monierte: Auch Giftiges und wild Wucherndes habe er gesetzt - ohne Absprache mit den Gärtnern des zuständigen Amtes. Das aber ist nun vorbei. Denn das Gericht unter Vorsitz von Roland Ketterle urteilt: "Die Stadt ist Eigentümerin der Baumscheiben. Und nach dem Grundgesetz findet die Kunst ihre Schranken in den Grundrechten anderer Bürger." Die Entscheidung ist unwiderruflich, denn die Kammer lässt keine Revision zu (AZ: 8 S 309/12).

Dass auch legitimierte Baumpaten manchmal an ihre Grenzen stoßen, zeigt der Fall einer Beuelerin: Zwei Jahre lang bepflanzte und begrünte sie mit städtischem Segen die Baumscheibe vor ihrem Haus, um immer wieder zu erleben, wie plötzlich Arbeiter der Stadt kamen und alles radikal abmähten. Bei der Stadt entschuldigte man sich zwar und erklärte den Kahlschlag damit, dass Fremdfirmen einen Fehler gemacht hätten. Doch beim dritten Kahlschlag gab die Beuelerin auf: Sie kündigte ihre Patenschaft.

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