Ermittlungen in Bonn eingestellt Kein Beweis für Kindesmissbrauch im Wohnwagen

Bonn · Der Fall schockierte an Karneval: Ein Bonner soll ein zwölf Jahre altes Mädchen in einem Wohnwagen im Melbtal missbraucht haben. Jetzt wurden die Ermittlungen gegen den Mann eingestellt. Die Ermittler fanden keine Beweise gegen den 55-Jährigen.

Als Polizisten am Karnevalssonntag, 3. März, ein zwölfjähriges Mädchen aus einem Wohnwagen im Melbtal befreiten, waren die Beamten alarmiert. Es habe sofort Anzeichen für einen sexuellen Missbrauch gegeben, teilte ein Polizeisprecher damals mit. Der 55-Jährige, der in dem Wohnwagen neben einer Schule wohnte, wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Doch drei Monate später hat die Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen schweren sexuellen Missbrauchs sowie Anfertigen von kinderpornografischen Fotos eingestellt. Der 55-Jährige ist wieder auf freiem Fuß. Der wiederholt Vorbestrafte, der aus der Bonner Alkoholikerszene stammen soll, hatte die Tatvorwürfe stets bestritten.

Im Melbtal hatten damals Beamte des für Sexualdelikte zuständigen Kriminalkommissariats 12 und Spezialisten des Erkennungsdienstes in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen und Spurensicherung übernommen. Zur Beweissicherung beschlagnahmten die Beamten den Wohnwagen sowie einen weiteren, der ebenfalls auf dem Gelände stand, und brachten sie ins Polizeipräsidium. Sämtliches Material im offenbar vermüllten Wohnwagen wurde gesichert; eine Videokamera schien den Verdacht auf Kindesmissbrauch noch dringender zu machen.

Ermittler finden keine verwertbaren Spuren

Der Verdacht hat sich offenbar nicht bewahrheitet. "Die Beweise reichen nicht aus", begründet die Anklagebehörde. Diverse Spurenträger - wozu auch gynäkologisches DNA-Material gehört - seien von Rechtsmedizinern überprüft worden, aber es habe kein verwertbares Ergebnis gegeben. Auch die Auswertung von Datenträgern auf kinderpornografisches Material sei ohne Resultat geblieben. Wie Behördensprecherin Stephanie Faßbender am Donnerstag mitteilte, sei jedoch das Schweigen der angeblich Geschädigten entscheidend für die Einstellung gewesen.

Die inzwischen 13-Jährige habe im Zuge der Ermittlungen keine weiteren Angaben gemacht, sodass "ihre erste Aussage nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft" werden konnte. "Wenn eine Geschädigte nichts mehr sagt, gibt es keine ausreichenden Beweismittel, um den Tatverdacht zu stützen." Die damals Zwölfjährige hatte, nachdem sie von der Polizei aus dem Wohnwagen geholt worden war, den 55-Jährigen zunächst schwer belastet.

An Weiberfastnacht war das Mädchen aus einer Jugendhilfeeinrichtung am Niederrhein geflüchtet und soll bei dem Bonner und dessen 51-jähriger Freundin Unterschlupf gesucht haben. Sie kennt offenbar dessen 17-jährigen Sohn, der ebenfalls in einem Heim lebt. Schon im Sommer 2018 soll sie sich nach GA-Informationen im Wohnwagen des 55-Jährigen aufgehalten haben.

Vier Tage war im März nach dem vermissten Mädchen gefahndet worden, bis es einen entscheidenden Hinweis gab. Ein Zeuge hatte das fremde Kind beobachtet, das sich offenbar mehrere Tag in dem Wohnwagen aufgehalten hatte, und rief die Polizei. Nach der "Befreiung" war das Mädchen in die Obhut des Jugendamtes gegeben worden.

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