Baumfällungen in Endenich Kahlschlag an der Röckumstraße

Endenich · Zahlreiche Bäume müssen für den Bau einer Feuerwehrzufahrt an einem Hochhaus gefällt werden. Hintergrund: Der Eigentümer will fünf Obergeschosse als Wohnraum nutzen.

Nach den Fällungen zwischen Am Klostergarten und Dohmstraße räumen die Bagger auf.

Nach den Fällungen zwischen Am Klostergarten und Dohmstraße räumen die Bagger auf.

Foto: Roland Kohls

Rodungen an der Röckumstraße sorgen für Ärger in Endenich. „Wir sind langjährige Mieter und können es nicht glauben“, sagt eine Anwohnerin. Es dreht sich um das Grundstück zwischen Am Klostergarten und Dohmstraße, wo zahlreiche Bäume vor einem achtgeschossigen Hochhaus standen. Für das Abholzen einer Kiefer zeigt die Mieterin noch Verständnis, denn die sei krank gewesen. Was den Rest angehe, habe sie von der Stadt nur erfahren, dass es um Brandschutzvorschriften gehe, damit die Feuerwehr im Ernstfall von der Straße aus löschen könne.

Die war selbst mit der Drehleiter da, um an die Kronen der Pappeln heranzukommen. Die Stämme wurden vor Ort zersägt, Bagger räumten auf dem Grundstück auf. Der Kahlschlag fällt jedem Ortskundigen, der dort vorbeikommt, sofort auf. Das früher etwas verdeckte Hochhaus ist jetzt gut von der Röckumstraße aus zu sehen.

„Es gibt eine Fällgenehmigung für 16 Bäume“, teilt Stefanie Zießnitz vom Presseamt der Stadt mit. Kollegen hätten sich das Grundstück angesehen. Nach Angaben des Umweltamtes waren zwölf der Bäume satzungsgeschützt, vier nicht.

In der Tat geht es nach ihren Angaben um vorbeugenden Brandschutz und Rettungswege: Bislang seien nur die unteren drei Geschosse des Hauses bewohnt gewesen. Bei einem Feuer hätte die Feuerwehr über tragbare Leitern Zutritt erhalten. „Jetzt möchte der Eigentümer auch die oberen fünf Geschosse zum Wohnen nutzen“, sagt Zießnitz. „Da reichen die mobilen Leitern der Feuerwehr nicht aus.“ Es gebe außerdem keinen Sicherheitstreppenraum, sodass eine Feuerwehrzufahrt für eine Drehleiter Vorschrift sei.

Entsprechend wolle der Eigentümer nun solch eine Zufahrt einrichten. Dafür sei es nötig gewesen, die Bäume zu fällen. Es soll aber links und rechts davon Ersatzpflanzungen für die unter die Baumsatzung fallenden Bäume geben. Die Kosten für die Fällungen muss der Eigentümer des Hauses tragen.

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