Drei Jahre Haft Junger Vater aus Bonn misshandelte Baby aus Überforderung

Bonn · Mit blauen Flecken und einer Bissspur im Bein kam ein Neugeborenes ins Bonner Marienhospital. Nach anfänglichem Leugnen gestand der junge Vater, seinen Sohn aus Überforderung misshandelt zu haben.

 In einem Prozess vor dem Amtsgericht in Bonn ist ein junger Vater verurteilt worden.

In einem Prozess vor dem Amtsgericht in Bonn ist ein junger Vater verurteilt worden.

Foto: Symbolfoto dpa

Ein 27 Jahre alter Vater ist von einem Bonner Amtsrichter wegen Misshandlung und vorsätzlicher Körperverletzung seines neugeborenen Sohnes zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte Berufung eingelegt, die Anträge dann aber wieder zurückgezogen.  Das erstinstanzliche Urteil ist damit rechtskräftig.

Bei den Kinderärzten im Bonner Marienhospital müssen sämtliche Alarmsirenen geschrillt haben, als an den Weihnachtstagen des Jahres 2018 ein junges Paar mit seinem drei Wochen alten Sohn bei ihnen vorstellig wurde: Neben diversen blauen Flecken und einer Bissspur am Bein diagnostizierten sie eine Hirnblutung und sogenannte Petechien. Bei letzteren handelt es sich um punktförmige Einblutungen im Gesicht, sie stellen nach Ansicht der vom Gericht beauftragten Sachverständigen ein objektives Kriterium für eine vorausgegangene lebensbedrohliche Situation dar. „In Kombination mit den anderen Verletzungen ist das natürlich sehr verdächtig“, stellte die Gutachterin klar.

Nach anfänglichem Leugnen hatte der junge Vater dann recht schnell die Verantwortung für sein Tun übernommen: Aus Überforderung, unter anderem weil seine Partnerin das Neugeborene nicht mehr habe stillen können, sei er nachts „verrückt geworden“ und habe seinen schreienden Sohn mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ins Bein gebissen. Bisher konnten bei dem Kind keine bleibenden Schäden festgestellt werden, dennoch sei es nicht unmöglich, dass sich solche auch erst in einigen Jahren manifestieren könnten, so die Gutachterin.

So stellte der Richter klar, dass er die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte nach einem Berufungsverfahren besser dastehe, als sehr gering einschätze. Im Gegenteil: Sollte sich herausstellen, dass die Petechien von einem Würgen oder Pressen auf den Brustkorb rührten, sei man in erheblicher Nähe zu einem versuchten Tötungsdelikt. „Wenn das gewünscht wird, machen wir ein ganz großes Fass auf“, sagte der Richter. Das mochte der Verurteilte dann doch nicht riskieren. Entgegen der Strategie seiner Anwältin nahm er den Berufungsantrag persönlich zurück.

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