14-Jähriger kann sich Bewährung verdienen Junger Intensivtäter verurteilt

BONN · Zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten hat gestern ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht den 14 Jahre alten Intensivtäter aus Tannenbusch (der GA berichtete mehrfach) verurteilt.

Das teilte Bastian Sczech, Pressesprecher am Landgericht, auf Anfrage mit. Nach der Verhandlung konnte der Junge nach Aussage von Sczech unter Auflagen nach Hause gehen, da das Jugendschöffengericht eine Vorbewährung anordnete. Laut dieser werde innerhalb von sechs Monaten entschieden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder ob der Jugendliche den Arrest antreten muss. Mit Blick auf das Alter und die Tatsache, dass der Junge noch nie vor Gericht stand, "soll er eine Chance bekommen, sich die Bewährung zu verdienen", so Sczech.

Mehr als 90 Straftaten innerhalb von zwei Jahren

Vor Gericht musste sich der Junge für eine Reihe von Straftaten verantworten, die er seit Januar begangen hatte. Konkret ging es laut Pressesprecher Sczech um fünf Diebstähle, davon vier besonders schwere Fälle, von denen einer im Versuch steckenblieb. Zudem um eine versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung. Nach Angaben von Sczech hatte sich der Angeklagte, der seit zwei Wochen in Untersuchungshaft sitzt, geständig gezeigt. Vor Januar 2014 konnte er wegen Strafunmündigkeit nicht belangt werden. Dem Vernehmen nach legt ihm die Polizei über 90 Straftaten zu Last, begangen 2013 und 2014.

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