17-Jähriger vor Gericht Jugendkicker tritt Gegner nach Spiel ins Gesicht

BONN · Als schlechter Verlierer zeigte sich ein Jugendfußballer des Bonner SC nach einer herben 1:5-Niederlage gegen den FC Hennef 05 am 29. September 2012 auf Bonner Boden: Nach Spielende trat der damals 15-jährige Bonner seinem Gegner in der Kabine so heftig ins Gesicht, dass der mit Lippenriss und Prellungen ins Krankenhaus musste.

Gestern präsentiert das Amtsgericht dem stürmischen BSC-Mittelfeldspieler die Rechnung und verurteilte ihn zu 1000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer.

Von Bedauern war bei dem inzwischen 17-jährigen Bonner Kicker nichts zu hören. Vielmehr erklärte er, er habe damals reflexartig zugetreten, weil er Angst bekommen habe vor dem Hennefer, der bedrohlich auf ihn zugekommen sei. Das aber nahm ihm Zivilrichter Nicolaus Alvino nicht ab.

Denn der Hennefer U-16-Kicker hatte an jenem Tag nach dem erfolgreichen Spiel allein in der Umkleidekabine gesessen, als plötzlich der Bonner Mittelfeldspieler in Begleitung von vier Mannschaftskollegen hinein und auf ihn zukam. Und plötzlich habe der Gegner ihm einen Tritt ins Gesicht verpasst, sagte der Kläger, der als Abwehrspieler auf dem Feld mit Angriffen umgehen kann. Aber diesen Tritt konnte er nicht abwehren, und er war ausgesprochen schmerzhaft, denn der Angreifer hatte noch seine Fußballschuhe mit den Multinocken an den Füßen. Der Hennefer erlitt nicht nur eine Prellung an Mund und Nase, sondern auch einen Riss an der Innenseite der Unterlippe, die genäht werden musste. Vier Wochen habe es gedauert, bis alles verheilt war, schilderte der Kläger. Und: Er habe eine Weile nicht mehr gerne Fußball gespielt. Für die Schmerzen aber sollte der Bonner zahlen. Doch der weigerte sich.

Er hat bereits von der Strafjustiz eine Quittung für sein unsportliches Foul kassiert: Wegen gefährlicher Körperverletzung war er 2013 vor dem Jugendrichter gelandet, der ihm 30 Sozialstunden aufgebrummt hatte. Erst als der Hennefer gegen ihn die Klage auf Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld einreichte, zahlte der Bonner 400 Euro. Zu mehr war er nicht bereit, auch nicht, als der Richter ihm riet, noch 600 Euro draufzulegen, weil 1000 Euro in dem Fall angemessen seien.

Und so urteilte Richter Alvino: Der Bonner Kicker muss weitere 600 Euro an sein Opfer zahlen. Das bezeichnete der Richter allerdings angesichts der wirtschaftlichen Situation des Kickers auch als ausreichend. Die zwei jungen Männer kicken noch für ihre Vereine.

AZ: 114 C 225/14

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