Entschuldigung von der Bahn Jede Menge Ärger, aber keine Entschädigung

BONN · Die Deutsche Bahn entschuldigt sich bei Denise S. aus Bonn für die Unannehmlichkeiten, die ihr durch eine "unrechtmäßige Fahrpreisnacherhebung" entstanden waren.

Bis zu diesem Entschuldigungsschreiben war allerdings nicht nur ein guter Monat ins Land gegangen. Die Studentin musste sich auch mit einer Forderung der Fahrpreisnacherhebungsstelle in Baden-Baden auseinandersetzen, mehrmals bei der Verkaufsstelle im Bonner Hauptbahnhof vorstellig werden, viele Telefonate führen und einige Briefe und E-Mails schreiben. Und das alles, um die Zahlung von 40 Euro zu vermeiden, die die Bahn zu Unrecht von ihr kassieren wollte. "Eine Entschuldigung ist schön und gut - eine kleine Entschädigung für meine Unannehmlichkeiten wäre auch ein gutes Zeichen gewesen", sagt die 25-Jährige.

Begonnen hatte alles am 22. Februar: Mit ihrem Freund war die junge Frau unterwegs vom Bonner Hauptbahnhof zum Düsseldorfer Flughafen. Über das Semesterticket ihres Freundes konnte sie bis Langenfeld mitfahren - von dort ab benötigte sie ein Anschlussticket. "Nachdem wir bereits vor einiger Zeit festgestellt hatten, dass es sehr kompliziert ist, ein solches Anschlussticket am Automaten zu ziehen, kaufe ich dieses Ticket immer am Schalter", sagt sie. Die Fahrkarte wurde jedoch bei einer Kontrolle im Zug beanstandet: Man könne da nichts machen und sie solle das selbst mit der Verkaufsstelle klären, wurde ihr von den Kontrolleuren beschieden. Nachdem ihr dort später die Richtigkeit des Tickets bestätigt wurde, legte die Studentin Widerspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung ein und hoffte, damit sei der Vorfall nun ausgestanden.

Doch sie war überrascht, "als ich von der Bahn die Antwort erhielt, ich hätte kein gültiges Ticket vorlegen können und müsse folglich zahlen", so die 25-Jährige. Offenbar hatte man den Brief der Studentin nicht einmal richtig gelesen. "Sie teilen uns mit, dass Sie aufgrund einer Fehlinformation nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte waren. Dies kann im Nachhinein leider nicht überprüft werden", heißt es in dem Antwortschreiben der Bahn. Erst mehrere weitere Briefe führten letztlich zur Entschuldigung. "Wenn ich die Zeit und den Aufwand für das alles berücksichtige, wäre es mich wahrscheinlich günstiger gekommen, wenn ich das geforderte Geld einfach bezahlt hätte", sagt die junge Frau. Eine kleine Entschädigung, etwa ein Reisegutschein, sei nicht vorgesehen, sagt Josef Machauer vom zentralen Kundendialog der Bahn auf Nachfrage.

So ärgert es die Studentin, "dass die Bahn offenbar nicht nur versäumt, ihre Mitarbeiter richtig zu schulen, sondern Kundenbeschwerden erst einmal abbügelt". Aus einem Schreiben sei klar hervorgegangen, dass die Bahn selbst bei Eigenverschulden der Mitarbeiter eine Fahrpreisnacherhebung durchführe und das auch noch dreist rechtfertige.

Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr rät Betroffenen: "Wer sich zu Unrecht mit der Forderung einer Fahrpreisnacherhebung konfrontiert sieht, sollte vor allen Dingen Beweise sichern und innerhalb der zweiwöchigen Frist Widerspruch einlegen. Achtung: Der Tag der Kontrolle zählt mit." Wenn die Erhebung nicht der Kunde zu vertreten habe, sondern der Fehler etwa in einer falschen Beratung liege, "ist es wichtig zu wissen, mit wem man geredet hat", sagt Kaschel. Auch die Fahrkarte solle man auf jeden Fall behalten und nicht dem Kontrolleur aushändigen. "Bei Problemen wendet man sich am besten an die Schlichtungsstelle."

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr ist ein unabhängiger Verein, dem die Verbraucherzentrale NRW, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen angehören. Mehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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