Rhein Palais am Bonner Bogen Investor Hohr kämpft im Millionenstreit vor Gericht

Bonn · Eine Firma des Kölner Investors Ewald Hohr will gut siebeneinhalb Millionen Euro Sanierungs- und Entsorgungskosten von der Stadt. Jetzt wollen die Parteien die Möglichkeiten zu einem Vergleich ausloten.

 Ewald Hohr (links) mit Robert Schneidenbach, einem seiner Anwälte, im Bonner Landgericht.

Ewald Hohr (links) mit Robert Schneidenbach, einem seiner Anwälte, im Bonner Landgericht.

Foto: Benjamin Westhoff

„Der Fall ist ja so schon viel zu einfach, jetzt muss man ihn noch ein bisschen komplizierter machen“, kommentierte Richter Stefan Bellin ironisch eine rund zwei Schreibmaschinenseiten umfassende Textpassage aus dem Vertrag des Kölner Investors Ewald Hohr mit der Stadt Bonn. Dort ist festgehalten, welche Mehrkosten bei der Erschließung des Baugrundstücks für das sogenannte Rhein-Palais im Bonner Bogen von der Stadt Bonn zu tragen sind. Unter anderem ist dort auch ein Passus zu finden, in dem geregelt ist, dass die Vertragsparteien im Falle von „in Teilbereichen noch nicht begonnener Bautätigkeit“, die von einem Gutachter geschätzten Kosten als endgültig betrachten.

Vor dem Bonner Landgericht trafen sich am Mittwoch die Vertreter der Stadt mit denen des Investors. Der hatte sich vor neun Jahren eines der letzten großen Filetgrundstücke in Bonn gesichert. Auf dem Gelände einer ehemaligen Zementfabrik sollen dort auf insgesamt 33.000 Quadratmetern in drei Bauabschnitten Bürogebäude entstehen. Verkauft worden war die Immobilie von der als Treuhänderin der „Entwicklungsmaßnahme Bundesviertel“ auftretenden Landesgesellschaft NRW.Urban und der Stadt. Dementsprechend waren nun auch beide von dem Investor verklagt worden, weil sie gesamtschuldnerisch haften.

Investor Hohr fordert Erstattung

Dass die Entsorgungs- und Gründungsmehrkosten des mit Altlasten behafteten Grundstücks von den Verkäufern zu tragen sind, ist grundsätzlich unstrittig: Von dem Kaufpreis in Höhe von 13,214 Millionen Euro wurden für den ersten und Teile des zweiten Bauabschnitts bereits 4,814 Millionen abgezogen. Anders als bei der nun strittigen Forderung in Höhe von 7,692 Millionen handelte es sich hier aber um tatsächlich bereits angefallene Kosten. Weil aber auf den Bauabschnitten zwei und drei noch keine Hochbauarbeiten begonnen haben, beruft sich Hohr auf den eingangs erwähnten Passus und fordert die Erstattung der von einem Ingenieurbüro prognostizierten Kosten. Unterm Strich könnte das Grundstücksgeschäft der Stadt nach GA-Recherchen am Ende ein millionenschweres Minus einbringen.

Nach der Erörterung des Sachverhalts teilte die Kammer den Beteiligten am Mittwoch ihre vorläufige Rechtseinschätzung mit. Nach dem Wortlaut des Vertrages sei es relativ eindeutig, dass die vom Gutachter festgestellten Kosten bezahlt werden müssten, so Bellin. Er stellte aber auch heraus, dass es keineswegs klar sei, ob das im Geiste des Vertrages sei. Auf gar keinen Fall, glauben jedenfalls die Vertreter von Stadt und NRW.Urban: Rechtsanwalt Alfred Hennemann stellte für die Stadt klar, dass er insbesondere den Begriff „in Teilbereichen“ anders interpretiere. Hier sei es dem Sinn nach um kleinere Bereiche gegangen und nicht wie nun zur Debatte steht um zwei ganze Bauabschnitte.

Prozessrisiko für beide Seiten

Aber auch, wenn dies wohl nicht der Rechtsauffassung der Kammer entsprechen dürfte, kann sich Hohr nicht sicher sein, mit seiner Klage erfolgreich zu sein. Es bleibt folglich ein Prozessrisiko für beide Seiten, und das nutzte Bellin, um auszuloten, ob nicht doch eine gütliche Einigung möglich sei, um der Forderung des Klägers „den Geschmack einer reinen Kostenprognose zu nehmen“.

Die Vorbehalte gegen einen Vergleich schienen bei der Stadt deutlich größer: Zunächst wolle man belastbare Zahlen zu den tatsächlich entstandenen Kosten sehen, so Hennemann. Die habe man doch längst geliefert, erwiderte Hohr. Und zwar in einem Brief an den Oberbürgermeister. „Die Ist-Kosten sind tatsächlich noch höher“, ergänzte Hohrs Anwalt Stefan Matthies.

Nun haben die Parteien erst einmal zwei Wochen Zeit, um zueinander zu finden. Die will man nutzen, um das Verhältnis zwischen den auf Basis des Gutachtens geforderten und den tatsächlich angefallenen Kosten einzuschätzen. Sollte es nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, will Bellin am 5. Februar seine Entscheidung verkünden.

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