Videoüberwachung in Bonn Innenminister spricht sich für offene Diskussion aus

Düsseldorf · Ähnlich wie in Bonn fallen auch im Düsseldorfer Landtag die Meinungen zur Forderung von OB Ashok Sridharan nach mehr Videobeobachtung in den Kommunen sehr verschieden aus.

Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) sagte auf GA-Anfrage: „Wir müssen offen über alles diskutieren, was mehr Sicherheit für die Menschen in NRW verspricht. Dazu kann auch die Videobeobachtung durch die Städte und Gemeinden gehören. Wir gehen dazu auf die kommunalen Spitzenverbände zu.“

Daniel Sieveke (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses des Düsseldorfer Landtags, erklärte: „Wir begrüßen als CDU den Bonner Vorstoß. Es ist doch aberwitzig, dass Privatleute, Schnellrestaurants und die Bahn in ihren Bereichen Videokameras installieren, eine Kommune das aber nicht darf“, sagte er. Dabei wisse sie sehr wohl, wo der Einsatz von Kameras sinnvoll sei. Und in punkto Persönlichkeitsrecht seien doch vor allem die Kommunen „erfahren und vertrauenswürdig“.

„ Für die Polizei gibt es derzeit eine passende Lösung in Paragraf 15a des Polizeigesetzes“, sagte Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag. Davon zu trennen sei die Frage, ob Kommunen wie Privatleute eigenständig ohne Einbindung der Polizei unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben eine Videoüberwachung installieren dürften. „Wir befinden uns dazu in einem Diskussionsprozess, der in den nächsten Wochen abgeschlossen sein wird“, so Stotko.

Für den Bonner FDP-Landtagsabgeordneten Joachim Stamp ist „Videoüberwachung kein Allheilmittel gegen Kriminalität“. Eine Prüfung einer Kooperation mit den Kommunen könne er sich aber vorstellen. Er meint allerdings: „Wir brauchen vor allem mehr Polizei auf der Straße.“ Ein klares Nein zur Ausweitung der Videoüberwachung durch die Kommune kommt sowohl von den Grünen als auch den Piraten im Landtag: „Das würde zu einem völlig unverhältnismäßigen Ausufern der Überwachung führen“, sagte Matthias Bolte (Grüne).

Der Vorschlag des Bonner Oberbürgermeisters sei allein schon deswegen ungeeignet, weil effektive Videobeobachtung erhebliche Personalkapazitäten binde, die die Ordnungsbehörden in der Regel nicht gewährleisten könnten.

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