Kommentar zum Führerscheinentzug Individuelle Entscheidung

BONN · Wer seinen Partner schlägt, in Prügeleien zulangt oder Raubüberfälle begeht – wer also (mehrfach) als brutaler Gewalttäter aufgefallen ist –, den erwartet nicht nur eine empfindliche Strafe. Er riskiert außerdem seinen Führerschein. Und das zu Recht, meint GA-Redakteurin Ayla Jacob

Wer in seinem sozialen Umfeld ein hohes Aggressionspotenzial an den Tag legt, wird sich wohl auch am Steuer eines Autos im Straßenverkehr eher wie ein Rowdy denn wie ein Lamm aufführen.

Sind weniger Raser auf den Straßen, geschehen weniger Unfälle. Außerdem wird der ein oder andere Straftäter sein Handeln sicher überdenken, wenn er seinen Führerschein eine Zeit lang abgeben muss. Wer hat schon Lust, auf seinen Wagen und die damit verbundenen Annehmlichkeiten zu verzichten? Wie soll ein Mitglied einer Bande eine Limousine mieten, wenn kein Führerschein vorgelegt werden kann? Und wie steht ein Jugendlicher da, der gar nicht erst zur Fahrprüfung zugelassen wird, weil er zu häufig auffällig geworden ist?

Doch was ist mit denen, die sich unbeeindruckt zeigen? Es wird immer Straftäter geben, die sich auch ohne Fahrerlaubnis in der Tasche hinters Steuer setzen. Oder jene, die aus welchen Gründen auch immer, nicht auf ein Auto angewiesen sind. Bei ihnen wird es ein müdes Lächeln hervorrufen, wenn der Führerschein einkassiert wird. Es ist also eine Bestrafung, die nicht jeden gleich hart trifft. Doch deswegen sollte nicht auf sie verzichtet werden. Denn das gilt für (fast) jede Sanktion. Beispiel Geldstrafe: Für den einen sind 150 Euro Bußgeld viel Geld, der andere bezahlt den Betrag aus der Portokasse. Trotzdem sind und bleiben sie ein probates und abschreckendes Mittel. Genau wie der Führerscheinentzug. Man muss nur individuell entscheiden.

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