Trotz Corona-Krise In Bonn gibt es nur wenige Anträge aufs Wohngeld

Bonn · In der Corona-Krise haben nicht mehr Haushalte als sonst den Mietzuschuss verlangt. Überhaupt sinken die Anträge aufs Wohngeld in Bonn seit Jahren.

 Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt

Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt

Foto: picture alliance / Bodo Marks/dp/Bodo Marks

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise haben in Bonn nicht zu einer Zunahme von Wohngeldempfängern geführt. Das geht aus statistischen Daten von IT.NRW hervor, die die Stadt an die Statistikbehörde meldet. Im Februar hatte das Sozialamt 656 Haushalten Wohngeld als Zuschuss zur Miete und zu den Heizkosten bewilligt. Im März waren es dagegen nur 448 Fälle, im April 413 und im Mai 468.

Die neuerliche Zunahme im Mai deutet darauf hin, dass im März und April einige Betroffene keinen Antrag gestellt haben, weil eine persönliche Vorsprache im Amt nicht möglich war. Akute wirtschaftliche Probleme infolge des Lockdowns zeigen sich in größerem Maße aber nicht.

Die Zahl der Wohngeldempfänger in Bonn nimmt seit Jahren ab

Ganz im Gegenteil: Obwohl seit Jahren von einem eklatanten Mangel an günstigen Wohnungen in der Wachstumsregion Köln-Bonn berichtet wird, nimmt die Zahl der Wohngeldempfänger in Bonn seit Jahren ab. 2012 hatten noch 5435 Haushalte Anspruch auf einen Mietzuschuss. Bis 2015 sank ihre Zahl dann auf 3703 Haushalte ab. Mit der Wohngeldreform, bei der nach sieben Jahren die Entwicklung der Mieten und Einkommen eingerechnet und Nebenkosten für Warmwasser und Heizung einbezogen wurden, stieg die Zahl der Berechtigten wieder auf 5083 Haushalte an.

Seither liegt sie im Jahresverlauf konstant knapp über 4000 Haushalten. 2019 bekamen exakt 4068 Haushalte im Durchschnitt einen Zuschuss von 246,29 Euro zu ihren Wohnkosten. In die Betrachtung einbeziehen muss man zudem, dass die Bonner Bevölkerung seit 2012 um rund 17.000 Personen auf 327.258 Personen Ende 2019 gewachsen ist. Die prozentuale Quote in Bonn liegt mit 1,2 Prozent geringfügig über dem Durchschnitt von etwa 1,1 Prozent der deutschen Bevölkerung.

Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt, damit die Betroffenen sich eine angemessene Wohnung leisten können. Eigentümer können einen Lastenzuschuss zum Unterhalt ihrer selbst genutzten Wohnung bekommen. Betrachtet wird immer der gesamte Haushalt mit seinem Einkommen. Die Kosten teilen sich Bund und Land jeweils zur Hälfte. Die Stadt muss die Kosten für Beratung und Bearbeitung als Pflichtaufgabe übernehmen.

Auch über die genannten Haushaltszahlen hinaus gibt es zahlreiche Bürger, die im Rahmen der Grundsicherung Zuschüsse zum Wohnen vom Staat erhalten. Vor allem gilt dies für einen Teil der  Bezieher von Arbeitslosengeld II. Im Mai waren das 8852 Personen. Das waren 833 mehr als im Vorjahresmonat. Leistungen zum Wohnen können innerhalb der Grundsicherung zudem Bezieher von Sozialgeld, Leistungen für Auszubildende, Übergangsgeld, Verletztengeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerber erhalten. Diese Leistungen werden vom Jobcenter der Agentur für Arbeit gewährt. Wie viele Menschen in Bonn tatsächlich vom Staat finanziell bei ihren Wohnkosten unterstützt werden, lässt sich statistisch mithin nicht ermitteln.

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