Urteil am Bonner Landgericht Illegaler Uhrenhandel bringt deftige Haftstrafe

Bonn · Jahrelang hat ein 59 Jahre alter Chinese mit Uhren von Luxuslables wie Emporio Armani und DKNY gehandelt. Da er jedoch keine gültigen Lizenzen hatte, bekam er am Ende des mehrmonatigen Prozesses vom Landgericht die Quittung in Form einer deftigen Haftstrafe.

Wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Markengesetz wurde er zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Laut Urteil führte der Angeklagte sein illegales Unternehmen von Hongkong aus. Wenn der 59-Jährige nach Deutschland reiste, hielt er sich in einer von seiner Tochter angemieteten Wohnung in Bonn auf. Abnehmer der Uhren waren im angeklagten Zeitraum zwischen 2010 und 2014 zwei Brüder aus Rheinbach und ein Geschäftsmann aus Krefeld.

Zuvor soll der 59-Jährige seine von den Richtern der Wirtschaftsstrafkammer dem Bereich der organisierten Kriminalität zugeordneten Geschäfte unter anderem mit einem mehrfach vorbestraften Komplizen begangen haben. Erst als dieser nach einem spektakulären Goldraub auf der Autobahn 81 bei Ludwigsburg zunächst im Ausland untertauchte und später zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, kamen die Brüder aus Rheinbach ins Spiel.

Die geständigen Männer (37 und 44 Jahre alt) wurden bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie waren im Prozess wichtige Zeugen der Anklage, da der chinesische Lieferant bis zum Schluss eisern schwieg. Die Richter waren sich am Ende sicher, dass der Angeklagte mindestens 29 000 Uhren an die deutschen Abnehmer verschickt hatte. Für die sogenannte „Grauware“, also Uhren in Originalqualität, die nur keine Lizenzen hatten, sollte er insgesamt knapp 1,9 Millionen US-Dollar bekommen. Die Händler gerieten jedoch durch eine anonyme Anzeige, die bei Armani einging, ins Visier der Ermittler. Schließlich wurden am Morgen des 14. November 2014 mehre Objekte durchsucht und der Chinese wurde in der Bonner Wohnung festgenommen.

Kurios: Die harte Strafe – der Strafrahmen endet bei fünf Jahren – war letztes Jahr schon so gut wie vom Tisch. Der Angeklagte sollte sich zunächst nur vor dem Amtsgericht verantworten, da er sich nach seiner Verhaftung bereit erklärt hatte, ein umfassendes Geständnis abzulegen. Im Gegenzug sollte er eine Bewährungsstrafe bekommen und 200.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Doch genau an dieser Geldzahlung scheiterte der geplante Deal: Der Angeklagte kam aus der Untersuchungshaft heraus nicht an sein Vermögen im Ausland – und seine Ehefrau wollte nicht zahlen. Der Grund: Sie gab an, während der Haftzeit ihres Mannes erfahren zu haben, dass dieser in Hongkong eine Geliebte hatte und ihr sogar eine Wohnung gekauft habe.

Da die Ehefrau und die Tochter in die kriminellen Machenschaften verwickelt gewesen sein sollen, wurde gegen sie ebenfalls ermittelt. Der Prozess gegen die bereits angeklagte 31 Jahre alte Tochter soll demnächst vor dem Amtsgericht stattfinden. Sie war kurz vor der Festnahme ihres Vaters nach Hongkong geflogen, ist inzwischen aber nach Deutschland zurückgekehrt.

Der Haftbefehl gegen sie wurde gegen die Zahlung einer fünfstelligen Kaution aufgehoben. Im Prozess gegen ihren Vater wurde sie als Zeugin gehört, hielt sich aber zu den angeklagten Fällen bedeckt.

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