Streit vor Gericht um Cockerspaniel Hundezüchterin fordert "Flöhchen" zurück

BONN · Ihren Cockerspaniel "Flöhchen" hatte die 41-jährige Daniela Schulz (Alter und Name geändert) mit der Flasche aufgezogen. Umso größer war der Schock, als die ursprüngliche Besitzerin und Züchterin den Hund plötzlich zurückverlangte, als Flöhchen eineinhalb Jahre alt war. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht ging es am Donnerstag um die Frage, ob Daniela Schulz die Hündin tatsächlich herausgeben muss.

 Cockerspaniel-Welpen: Um einen ähnlichen Hund geht es bei der Verhandlung vor Gericht.

Cockerspaniel-Welpen: Um einen ähnlichen Hund geht es bei der Verhandlung vor Gericht.

Foto: dpa

Die 41-Jährige hatte damals mit der Züchterin in einem Haus gewohnt. Als ein neuer Wurf auf die Welt gekommen war, hatte sich Schulz mit ihrem Sohn die drei Tage alten Welpen angeschaut. Offenbar wollte die Züchterin das kranke "Flöhchen" einschläfern lassen, weil es mit einer Gaumenspalte auf die Welt gekommen war. Da hatte die seit Jahrzehnten im Tierschutzverein tätige Beklagte nach eigenen Angaben gefragt, ob sie versuchen dürfe, den Welpen großzuziehen.

Vor Gericht wurde nun in zwei Instanzen darüber gestritten, ob es zu einer wirksamen Schenkung gekommen ist. Zunächst war von der Züchterin bestritten worden, dass sie der ehemaligen Nachbarin den Hund endgültig übergeben habe. Später wurde eine Schenkung zwar eingeräumt, wegen einer angeblichen arglistigen Täuschung durch die Beklagte aber angefochten.

Die 41-Jährige habe wahrheitswidrig behauptet, dass "Flöhchen" neben der Gaumenspalte auch an einem Herzfehler und einem Knick in der Speiseröhre leide. Dies wurde von Daniela Schulz in Abrede gestellt. Sie gab an, nach einem Kollaps des Welpen zum Tierarzt gegangen zu sein. Dieser habe aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes der Hündin gar keine genaue Diagnose erstellen können. Aufgrund der Schwäche des Welpen habe der Arzt mögliche Gründe für den Kollaps wie eine Herzschwäche aufgeführt. Dies habe sie der Züchterin später so erzählt.

Auf Anraten der Richter der 8. Zivilkammer wurde schließlich ein Vergleich geschlossen. Dieser sieht vor, dass die Klägerin 300 Euro für "Flöhchen" bekommt und der Hund bei Schulz bleiben darf. Nun will die Beklagte bei "Flöhchen" erst einmal die Gaumenspalte beheben lassen - allein diese Operation koste 400 Euro.

Bis heute müsse sie jedes Essen für die Hündin vorher pürieren und die Gaumenspalte anschließend reinigen. Im Prozess warf sie der Züchterin vor, dass es dieser "schon lange nicht mehr um den Hund, sondern nur ums Recht haben" gehe.

Aktenzeichen: LG Bonn 8 S 89/12

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