Prozess in Bonn Hund bringt radelnden Telekom-Manager zu Fall

BONN · Die Frau auf der Anklagebank hat immer wieder gelogen, um nicht dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, dass ihr Hund am Rheinufer in Bad Godesberg einen radelnden Telekom-Manager zu Fall brachte.

Nachdem der 49-Jährige sich wieder aufgerappelt hatte und sie um ihre Personalien bat, nannte ihm die Ehefrau Anwalts einen falschen Namen und eine falsche Adresse. Und wäre das Opfer nicht so findig gewesen, wäre sie wohl damit durchgekommen.

Doch nun sitzt sie vor der Strafrichterin, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten und sieht nicht ein, was sie denn so Schlimmes getan haben soll. Und ihr Mann, der sie als Anwalt verteidigt, auch nicht.

Es geschah morgens um 8 Uhr. Da war die 48-Jährige mit ihrem Golden Retriever am Rhein unterwegs und ließ den Hund von der Leine, um ihn im Rhein trinken zu lassen. Als der Telekom-Manager wie jeden Tag angeradelt kam, pfiff sie ihren Hund herbei. "Er lässt Radfahrer eigentlich immer in Ruhe" beteuert sie.

Doch diesmal tat er das nicht. Der Hund sprang gegen das Vorderrad des Mannes, der flog über den Lenker und stürzte so schwer, dass sein Handgelenk brach, was er zunächst nicht bemerkte. "Es sah gar nicht so schlimm aus", verteidigt sich die Frau. Und der Mann sei ja auch wieder aufs Rad gestiegen. Aber sie wisse schon, dass sie gegen die Anleinpflicht verstoßen habe, fragt Richterin Veronika Verheyden.

Aber doch nur kurz, erklärt das Ehepaar. Auch das sei ein Verstoß, sagt die Richterin und fragt: "Und warum haben Sie falsche Personalien angegeben?" Sie habe schlechte Erfahrungen mit Hundehassern gemacht, sagt die 48-Jährige. Die Richterin kann nur den Kopf schütteln und hält der Frau vor: Dann hätte sie doch gar nichts sagen sollen. So aber wurde vergeblich mit einer Öffentlichkeitsfahndung von der Polizei nach ihr gesucht.

Und selbst als jemand sie daraufhin erkannte und ansprach, bestritt sie, die Gesuchte zu sein. Erst die findige Suche des Opfers im Internet nach ihrem Hund, dessen Namen er gehört hatte, brachte ihn auf die wahre Identität der Frau. Er zeigte sie an.

Das aber, so erklärt er nun, hätte er nicht getan, wenn eine menschliche Geste von ihr gekommen sei. Doch statt dessen mauerten die Angeklagte und ihr Mann weiter und verweigerten die Angabe ihrer Hundehaftpflicht.

Die Richterin kommt aus dem Kopfschütteln nicht heraus: "Aber Sie haben doch genau wie ich Jura studiert", hält sie dem Ehemann vor und verurteilt die 48-Jährige am Ende zu 2100 Euro Geldstrafe. Das Paar nimmt das Urteil an.

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