Prozess vor dem Bonner Landgericht Hohe Strafen für Bande der Fensterbohrer

BONN · Zwischen August und November 2015 haben sie zahlreiche Einbrüche in Bonn und Umgebung begangen. Jetzt wurden fünf der sechs Albaner im Alter zwischen 20 und 44 Jahren vor dem Bonner Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

 Das Bonner Landgericht hat fünf der sechs Mitglieder der Fensterbohrer-Bande verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat fünf der sechs Mitglieder der Fensterbohrer-Bande verurteilt.

Foto: dpa

Besonders markant war die Vorgehensweise der Täter: Sie bohrten Löcher in die Scheiben von Terrassentüren oder Fenstern, sodass sie den Tür- oder Fenstergriff erreichen konnten. Durch das Loch führten sie einen Draht, mit dem sie den Griff betätigen konnten.

So gelangten sie nahezu lautlos in zahlreiche Wohnungen und konnten die oft schlafenden Opfer ausrauben. Jetzt wurden fünf von ihnen verurteilt, über den ältesten Angeklagten wird weiter verhandelt.

In seinem Fall gibt es neue Erkenntnisse. Zwei der Einbrecher waren Brüder. Während der 33-jährige ältere Bruder für insgesamt neun Fälle von Einbruchsdiebstahl und drei versuchte Einbrüche eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten erhielt, wurde sein 21-jähriger Bruder nach dem Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe von drei Jahren für vier Einbrüche und drei versuchte Einbrüche verurteilt.

Haupttäter geht in Revision

Der Cousin der beiden, der mit seinen 20 Jahren ebenfalls nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, erhielt drei Jahre für vier Einbrüche und vier versuchte Einbrüche. Der vierte Täter wurde in sechs Fällen von Wohnungseinbruchsdiebstahl schuldig gesprochen. Der 25-Jährige muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der fünfte im Bunde erhielt für Beihilfe zum Einbruch und Verwahrung falscher Ausweise eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Der Richter hielt zwar allen Tätern zu Gute, dass sie geständig waren, allerdings wertete er auch die Schwere der Taten. Nicht nur die besonders hohe Beute, auch ihre professionelle und abgeklärte Vorgehensweise wurde ihnen angekreidet. Während der älteste Bruder und der 25-Jährige Mittäter als Haupttäter in Revision gingen, sind die Urteile für die anderen drei bereits rechtskräftig.

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