Aus dem Gericht Hochschwangere mit Besen geschlagen

Bonn · Ein 38-Jähriger Bonner hat vor Gericht zugegeben, seine hochschwangere Freundin misshandelt zu haben. Vermeintlich wollte er, dass diese das gemeinsame Kind abtreibt.

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Dem Mann auf der Anklagebank half gestern nur noch die Flucht nach vorne: ein Geständnis. So erklärte der 38-Jährige in seinem Prozess vor dem Bonner Amtsgericht, dass alles, was ihm vorgeworfen werde, stimme. Die Gewaltausbrüche gegen seine damalige Lebensgefährtin seien alle wahr: Das Schlagen mit dem Besenstiel, obwohl sie im siebten Monate schwanger war, das Reißen an den Haaren, das Würgen.

Selbst vor den beiden Kindern der 36-Jährigen – neun und zwölf Jahre alt – inszenierte er die grausame Szenerie: Sie erlebten ihre Mutter schreiend und weinend. Und verstanden die Welt nicht mehr. Aber das Grausamste, was er der Hochschwangeren angetan hatte: Er hatte gedroht, ihr den Bauch aufzuschlitzen und das Kind abzustechen, weil sie es nicht abtreiben wollte.

„Ich habe das mit dem Baby so gesagt, aber nicht so gemeint “, erklärte der 38-Jährige am Donnerstag fast lakonisch. Denn in Wahrheit habe er sich auf die gemeinsame Tochter gefreut. „Ich war sogar bei der Geburt dabei.“ Der Handwerker räumte ein, dass er in Krisensituationen überreagiere und Probleme mit seiner Aggressivität habe. Aber die Auslöser für diese ungebremste Gewalt konnte er nicht erklären. Bei seiner damaligen Lebensgefährtin, die nur kurz in den Zeugenstand musste, versuchte er, sich zu entschuldigen: „Ich kann es nicht wieder gutmachen. Aber es tut mir leid.“

Gewaltausbrüche aus dem Nichts

Die Worte hörte sie wohl, aber sie erreichten sie nicht mehr. Ein Jahr lang hatte sie versucht, mit dem Mann, zu dem sie mit ihren Kindern gezogen war, zurechtzukommen, hatte die massiven Übergriffe, auch die vielen Verletzungen, verheimlicht. Am Ende war sie –- um das Kind unbeschadet zur Welt bringen zu können – zu ihrer Familie geflüchtet. Seine Gewaltausbrüche seien immer wieder aus dem Nichts gekommen. Die Folgen für ihr Leben seien nachhaltig. „Am Besten geht es mir, wenn es mir gelingt, die Gedanken an die Zeit komplett zu löschen.“

„Mir fehlen fast die Worte“, sagte der Schöffenrichter. „Eine derartige Rücksichtslosigkeit gegenüber dem werdenden Leben“ habe er noch nie erlebt. Er bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als „unmenschlich“ und die Straftaten als „unterirdisch“. Sie seien nicht zu entschuldigen.

Dennoch wurde der 38-Jährige wegen sechsfacher gefährlicher Körperverletzung, schwerer Nötigung und versuchter Abtreibung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Einzig das Geständnis habe ihn vor dem Gefängnis bewahrt, so der Schöffenrichter. Dreieinhalb Jahre wären durchaus vertretbar gewesen. Aber der Jurist hatte vor allem das Kind im Blick: Denn als Bewährungsauflage muss der 38-Jährige regelmäßig Unterhalt an die gemeinsame Tochter zahlen.

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