Schöffengericht Bonn Heroinabhängiger Dieb muss ins Gefängnis

BONN/BEUEL · Das Schöffengericht in Bonn hat am Dienstag einen 45-Jährigen zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte war mehrfach wegen Diebstahls und Computerbetrugs auffällig geworden. In einem Fitnesstudio in Beuel hatte er zum Beispiel mehrere Spinde in Umkleiden aufgebrochen.

Einen Schrecken haben Hotelgäste und Kunden von Fitnessstudios nach dem Besuch der Wellnessbereiche und Sporträume erlebt: In den Umkleiden waren ihre Spinde aufgebrochen, Geld, EC-Karten und Schmuck waren weg. Und nicht nur das: In einem Fall hatte der Täter sich mit dem gefundenen Schlüssel Zutritt zur Wohnung eines Geschädigten verschafft und diese leer geräumt.

Vor dem Schöffengericht hat der 45 Jahre alte Angeklagte am Dienstag ein Geständnis abgelegt. Er hatte eingeräumt, die Spinde mit einem Schraubenzieher aufgebrochen zu haben. Sein Motiv: Er war über eine dealende Lebensgefährtin erneut ins Drogenmilieu abgerutscht und hatte Geld für Heroin benötigt.

In einem Fitnessstudio in Beuel hatte der 45-Jährige am Vormittag des 20. November 2011 vier Spinde aufgebrochen. Dabei hatte er fast 550 Euro sowie die EC-Karte eines Opfers samt Geheimzahl erbeutet. An einem Geldautomaten am Adenauerplatz hatte er daraufhin innerhalb weniger Minuten dreimal Geld abgehoben - insgesamt knapp 2000 Euro.

Bereits 2010 hatte der Dieb zwei Mal zugeschlagen: In Bad Kreuznach hatte er aus der Umkleide im Spabereich des Kurhauses 100 Euro und zwei Kreditkarten gestohlen, mit denen er anschließend Bahntickets gekauft hatte. Zudem war er in einem Hotel in Mainz auf Beutetour gegangen. Dort hatte er neben Geld und einer teuren Uhr einen Haustürschlüssel gefunden. Mit diesem war er sofort zur Wohnung des Opfers nach Wiesbaden gefahren und hatte dort 1930 Euro sowie etliche Schmuckstücke mitgehen lassen.

Nachdem der reichlich vorbestrafte 44-Jährige gehört hatte, dass gegen ihn ein Haftbefehl erlassen worden war, hatte er sich im Februar gestellt. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Wie von der Staatsanwältin beantragt, wurde er wegen Diebstahls und Computerbetrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen eine Kaution von 5000 Euro wurde er auf freien Fuß gesetzt, damit er sich erst einmal um seine kranken Eltern kümmern kann.

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