Detektiv kam Täterin auf die Spur Haushälterin bestiehlt monatelang Seniorin

BONN · Wer auf fremde Unterstützung im Alltag angewiesen ist, muss vor allem Vertrauen haben. Bitter, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird. Wie im Fall einer Seniorin, die von ihrer Haushaltshilfe monatelang bestohlen worden war.

Mit Hilfe einer Detektei kam die Familie des Opfers der Diebin auf die Schliche. Sie verzichtete allerdings auf eine Strafanzeige und verlangte lediglich die Rückzahlung des gestohlenen Geldes sowie die Erstattung der Kosten für die Detektive. Beide Parteien trafen sich deshalb im Arbeitsgericht Bonn. Die Neffen der Seniorin hätten schon lange Verdacht gegen die Pflegerin ihrer Tante gehegt, weil in einer Kassette in einem Schrank immer wieder Geld fehlte, berichtet der Anwalt der Bestohlenen.

Die Neffen schalteten eine Detektei ein, die eine Videokamera in dem Schrank installierte. Auf den Aufnahmen war dann tatsächlich die Beklagte zu sehen, wie sie den Schrank öffnete und etwas herausnahm. Wenig später, so der Anwalt, stellten die Neffen und zwei Detektive die Frau in der Küche zur Rede. Sie bereitete gerade das Mittagessen zu. "Sie hat die Taten erst gar nicht geleugnet, sondern sie direkt zugegeben", sagt der Anwalt weiter. Insgesamt habe die Frau ihre Auftraggeberin um 2400 Euro geschädigt. Dieses Geld solle sie wieder zurückzahlen, ebenfalls die 3300 Euro für die Detektive.

Die Beklagte bestreitet nicht, das Geld aus dem Schrank genommen zu haben. "Ich habe damit meistens teure Medikamente für die Seniorin bezahlt, weil ich selbst nie so viel Bargeld in der Tasche hatte", erklärt sie. Sie habe also nichts stehlen wollen. Allerdings räumt die Frau mit gesenktem Kopf ein, das Geld nicht wieder in die Kassette zurückgelegt zu haben, wenn die Seniorin ihr es später erstattet hatte. "2400 Euro erscheinen mir aber zu viel. So viel Geld habe ich niemals aus der Kassette herausgenommen", beteuert sie .

Dem Richter erscheinen dagegen eher die Kosten für die Detektive überhöht zu sein. "Ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, wie diese Summe zustande gekommen sein soll", sagt er und macht einen Vorschlag zur Güte: Die Beklagte zahlt der Familie rund 3500 Euro in kleinen monatlichen Raten zurück. Sollte sie bis Ende des Jahres rund 2000 Euro zurückgezahlt haben, wird der Rest erlassen. Sichtlich erleichtert stimmt die Frau dem Vergleich zu. Der Anwalt der Klägerpartei willigt dagegen nur auf Widerruf ein. "Ich muss das natürlich noch mit meinen Mandaten besprechen. Ich werde mich aber dafür starkmachen", sagt er.

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