Urteil am Landgericht Haftstrafen für Axt-Attacke auf Bonner Schlachthof

Bonn · Wegen eine Axt-Attacke auf dem alten Gelände des Bonner Schlachthofs hat das Landgericht jetzt den Haupttäter zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Drei Jahre Haft bekam sein Komplize.

Es ist die Suche nach dem Abenteuer, die auf das abbruchreife Gelände des alten Bonner Schlachthofs lockt: Matratzenlager zwischen Müll, Graffiti und Drogenhandel. „Kein rechtsfreier, aber ein sehr rechtsarmer Raum“, wie Wolfgang Schmitz-Justen, Vorsitzender der 2. Großen Strafkammer, am Mittwoch im Urteil feststellte. Denn in diesem halb kriminellen, halb flippigen Milieu war es am 17. September 2017 zu einer dramatischen Begegnung gekommen.

Die 27 und 22 Jahre alten Angeklagten – beide unter Drogen – hatten zwei Jugendliche in eine Falle gelockt, um sie zu erschrecken; dabei hatten sie zwei Äxte in der Hand, die sie zuvor gestohlen hatten. Zunächst habe man laut Schmitz-Justen „nur sein Revier abstecken und zeigen wollen, wer auf dem Schlachthof der King ist“. Aber der ursprüngliche Plan lief aus dem Ruder: Mit dem martialischen Werkzeug bedrohten die Täter die beiden 17-Jährigen und zockten sie ab. Die Opfer erlitten schwere Verletzungen, unter anderem einen Armbruch durch einen Schlag.

Wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Gericht den vielfach vorbestraften 27-Jährigen zu fünf Jahren Haft. Wegen jahrelanger Drogensucht muss er zudem einen Entzug machen. Sein Komplize muss drei Jahre ins Gefängnis. Das Entsetzen war groß bei dem 22-Jährigen, der noch nie auf einer Anklagebank gesessen hat, denn die Staatsanwältin hatte zuvor auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Aber, so Schmitz-Justen im Urteil: Wenn man andere mit der Axt abzieht und sie in Todesangst versetzt, dann sei „eine Haftstrafe die einzige richtige Sanktion“.

Hintergrund des Angriffs war eine „noch offene Rechnung“. Auf dem Schlachthof-Gelände hatte es zuvor „ein Kräftemessen unter Halbstarken“ gegeben. Dabei musste der 22-Jährige eine bittere Niederlage einstecken: Einer der 17-Jährigen hatte den schmächtigen jungen Mann in einen Pool geworfen. Das gab Gelächter und war eine große Blamage vor allem vor einer begehrten Frau. So kam es an dem Tatabend zu dem „spontanen Racheakt“, der schließlich eskalierte.

Mit einer metallenen Taschenlampe wurden die Opfer von dem Älteren wiederholt auch auf den Kopf geschlagen, während der Jüngere „mit dem Tomahawk“ daneben stand. Die magere Beute: ein verbeultes Handy, 20 Euro und eine blutverschmierte Jacke der Opfer. Wie gefährlich die Situation war, hatte der Ältere im Prozess eingeräumt: „Ich bin heute froh, dass ich nur die Taschenlampe in der Hand und die Axt daneben gelegt hatte. So bekifft wie ich war, weiß ich nicht, was da sonst passiert wäre.“ Er hat seinen Schuldspruch akzeptiert. Der Verteidiger des Jüngeren jedoch will das Urteil anfechten.

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