Gericht Haft für Bonner nach Attacke am Bahnhof

BONN · Die Situation am Mehlemer Bahnhof eskalierte lediglich wegen einer Zigarette. Weil ein Familienvater darauf hinwies, dass am Bahnsteig Rauchverbot sei, soll dieser ihn kurzerhand attackiert haben.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Deswegen musste sich der Mann wegen Beleidigung und Körperverletzung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten und wurde nun verurteilt. Unter Berücksichtigung einer anderen Tat – damals beleidigte er einen Polizeibeamten – erhielt er alles in allem eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von neun Monaten.

Die Attacke am Mehlemer Bahnhof fand am 27. August vorigen Jahres statt. Das Opfer brachte gemeinsam mit seiner Ehefrau und der Tochter seine Schwägerin zum Bahnhof. Ebenfalls auf dem Bahnsteig hat sich auch der in der Türkei geborene 33-Jährige befunden.

Weil dieser dort rauchte, wies der Familienvater ihn auf das Rauchverbot am Gleis hin. Das hat dem jungen Mann offenbar gar nicht gepasst: Explosionsartig und aus einer reinen Nichtigkeit heraus, so betonte der Vorsitzende Richter Alexander Fühling im Urteilsspruch, sei er dann auf den Familienvater losgegangen und habe ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Nach einem kurzen Gerangel wurden die beiden Männer zunächst von einem Schaffner einer haltenden Bahn getrennt.

Richter: Rassistische Gesinnung

Für den 33-Jährigen war das allerdings noch nicht genug, denn er ging wieder auf den Familienvater los, schubste ihn zunächst gegen eine Bank und danach gegen eine ausgefahrene Trittstufe der Bahn, gegen die er mit dem Rücken prallte. Dabei zog sich der Mann einen Rippenbruch und mehrere schwere Prellungen zu. Neben den körperlichen Attacken teilte der 33-Jährige auch verbal gegen sein Opfer aus. Er habe es, so heißt es im Urteil, als „Kartoffel“, „Nazi“ und „scheiß Deutscher“ beschimpft.

Auch die Familie des Mannes wurde massiv verunglimpft. „Da brach eine Gesinnung durch, die man nur als rassistisch bezeichnen kann“, so Richter Fühling. Der 33-Jährige, der mit etwa sechs Jahren nach Deutschland gekommen war, ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Insgesamt 14 Eintragungen, unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung und Erpressung gehen bislang auf sein Konto. Wegen der grundlosen Attacke, den massiven Beleidigungen und weil er sich weder einsichtig noch reumütig zeigte, sah der Richter keine positive Sozialprognose. Deshalb setzte er die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung aus.

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