Jugendkriminalität in Bonn „Härtere Strafen schrecken nicht ab“

Bonn · Unter dem Titel „Herausforderung Jugendkriminalität“ diskutierten Experten im Bonner Landgericht. Die Statistik zeigt: Die Zahl der Fälle nimmt nicht zu.

 Das Podium: (von links) Ulrich Feyerabend, Christina Wallbaum, Mario Becker, Helge Matthiesen, Michaela Irsen und Torsten Verrel.

Das Podium: (von links) Ulrich Feyerabend, Christina Wallbaum, Mario Becker, Helge Matthiesen, Michaela Irsen und Torsten Verrel.

Foto: Barbara Frommann

Die Jugendkriminalität ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Mit dieser statistischen Erkenntnis überraschte der Bonner Kriminologe Professor Torsten Verrel am Donnerstagabend die Gäste der Podiumsdiskussion zum Thema „Herausforderung Jugendkriminalität“ im Landgericht. Es war die Auftaktveranstaltung zu der Reihe „Justiz konkret“, die dem „Laien die oft undurchschaubare Rechtsprechung verständlich machen soll“, wie Landgerichtspräsidentin Margarete Gräfin von Schwerin in ihrer Begrüßungsrede erklärte.

„Es ist auf jeden Fall mutig, mit diesem Thema einzusteigen“, stellte GA-Chefredakteur Helge Matthiesen als Moderator der Diskussionsrunde fest, denn angesichts der aktuellen Geschehnisse in Bad Godesberg stehe auch die Justiz in der Kritik. Ob berechtigt oder nicht, erläuterte Professor Verrel in einem Vortrag, bevor die übrigen Experten auf dem Podium – Jugendstrafrichter Ulrich Feyerabend, Jugendstaatsanwältin Michaela Irsen, Kriminalhauptkommissar und Jugendkoordinator der Bonner Polizei, Mario Becker, und Christina Wallbaum von der Bonner Jugendgerichtshilfe – sich den Fragen von Moderator und Publikum stellten.

Verrel stellte zunächst klar: Anders als vermutet zeigten Statistiken, dass Jugendliche inzwischen nicht mehr, sondern weniger Straftaten begehen. Und: Gewaltdelikte machten nur einen kleineren Anteil aus, auch an Schulen habe Gewalt abgenommen. Überdies habe sich gezeigt: „Fast alle Jugendlichen begehen Straftaten – und hören damit wieder auf.“ Nur eine Minderheit werde zu Intensivtätern, die als Erwachsene weitermachten.

Risikofaktoren seien schwierige familiäre Verhältnisse mit Gewalterfahrung, mangelnde schulische und berufliche Qualifikation, Alkohol und Drogen, kriminelle Freunde und Gewalt in den Medien. Doch ist der Ruf nach einer härteren Justiz berechtigt? Es habe sich, so Verrel, gezeigt: „Härtere Strafen schrecken nicht ab.“ Und der schnelle Schockarrest allein läutere niemanden.

Wichtig sei, junge Täter mit anderen Maßnahmen zu erreichen. Eine Aufgabe für die Jugendgerichtshilfe, die den straffälligen Jugendlichen betreuen soll. Wie schwierig das oft sei, wenn die Familie nicht mitmache, erläuterte Christina Wallbaum. Dem stimmte Hauptkommissar Becker zu und sagte: Schon in Kindergarten und Schule müsse mit den sozialen Maßnahmen begonnen werden.

Er habe erlebt, wie individuelles Engagement wirke: Ein straffälliger junger Fußballer sei auf den rechten Weg gebracht worden, als ein Kollege ihn in einen anderen Verein ohne gefährliche Kumpel vermittelt habe. Becker hofft, dass mehr Gewaltopfer den Mut aufbringen, die Polizei zu informieren, damit Tendenzen wie in Godesberg frühzeitig erkannt werden könnten. Er lobte seine Kollegen, die auf der Straße erfolgreiche Arbeit leisteten.

Der provokanten These von Matthiesen, traumatisierte Opfer fänden vor Gericht nicht genug Beachtung, widersprachen Richter Feyerabend und Staatsanwältin Irsen: Gerade die Tatfolgen für ein Opfer spielten eine große Rolle bei der Strafzumessung. Verrels These, die Prävention von Jugendgewalt sei nicht nur Aufgabe von Polizei und Justiz, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, widersprach niemand.

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